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Urteil gegen Guthabenverlust bei Wertkarten Veröffentlicht am: 12.10.2004 16:12:03 Lädt man Wertkartenhandys nicht einmal im Jahr auf, verfällt bekanntlich das darauf befindliche Guthaben nebst Rufnummer. Das VKI und das Konsumentenschutzministerium sind deswegen im Interesse der Kunden vor Gericht gezogen. Nun gibt es eine Entscheidung des OGH. Gerade ältere Personen telefonieren oft nur wenig mit dem Handy und wollen vor allen Dingen erreichbar sein. So kann sich aufgrund der Mindestaufladung, die üblicherweise 20 Euro beträgt, das Guthaben Jahr für Jahr weiter erhöhen bis man mehr als 100 Euro am Wertkarten Konto hat, das aber kaum abtelefoniert wird. In einem Musterprozess, den das Konsumentenschutzministerium und der Verein für Konsumenteninformation angestrebt haben beurteilte der OGH (der Oberste Gerichtshof) nun die Verfallsbestimmung als gröblich benachteiligend, sittenwidrig und damit unwirksam. Das "Urteil 4 Ob 112/04f" kann über das Volltextservice des VKI angefordert werden. mas
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