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Lokales
Urteil gegen Guthabenverlust bei Wertkarten
Veröffentlicht am 12.10.2004 16:12:03
Lädt man Wertkartenhandys nicht einmal im Jahr auf, verfällt bekanntlich das darauf befindliche Guthaben nebst Rufnummer. Das VKI und das Konsumentenschutzministerium sind deswegen im Interesse der Kunden vor Gericht gezogen. Nun gibt es eine Entscheidung des OGH. Gerade ältere Personen telefonieren oft nur wenig mit dem Handy und wollen vor allen Dingen erreichbar sein. So kann sich aufgrund der Mindestaufladung, die üblicherweise 20 Euro beträgt, das Guthaben Jahr für Jahr weiter erhöhen bis man mehr als 100 Euro am Wertkarten Konto hat, das aber kaum abtelefoniert wird.
In einem Musterprozess, den das Konsumentenschutzministerium und der Verein für Konsumenteninformation angestrebt haben beurteilte der OGH (der Oberste Gerichtshof) nun die Verfallsbestimmung als gröblich benachteiligend, sittenwidrig und damit unwirksam.
Das "Urteil 4 Ob 112/04f" kann über das Volltextservice des VKI angefordert werden.
Veröffentlicht am 12.10.2004 16:12:03
Lädt man Wertkartenhandys nicht einmal im Jahr auf, verfällt bekanntlich das darauf befindliche Guthaben nebst Rufnummer. Das VKI und das Konsumentenschutzministerium sind deswegen im Interesse der Kunden vor Gericht gezogen. Nun gibt es eine Entscheidung des OGH. Gerade ältere Personen telefonieren oft nur wenig mit dem Handy und wollen vor allen Dingen erreichbar sein. So kann sich aufgrund der Mindestaufladung, die üblicherweise 20 Euro beträgt, das Guthaben Jahr für Jahr weiter erhöhen bis man mehr als 100 Euro am Wertkarten Konto hat, das aber kaum abtelefoniert wird.
In einem Musterprozess, den das Konsumentenschutzministerium und der Verein für Konsumenteninformation angestrebt haben beurteilte der OGH (der Oberste Gerichtshof) nun die Verfallsbestimmung als gröblich benachteiligend, sittenwidrig und damit unwirksam.
Das "Urteil 4 Ob 112/04f" kann über das Volltextservice des VKI angefordert werden.
mas
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Kommentar
maxb Beiträge: 5077 Registriert: 2001-08-06 |
#503 Veröffentlicht am: 12.10.2004 22:04:43
In dem seit über einem Jahr schwelenden Streit zwischen dem Mobilfunkbetreiber tele.ring mit den Verbraucherschützern um die Rechtmäßigkeit des Verfalls von Guthaben und Rufnummer bei Wertkarten-Handys hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nunmehr entschieden und die verwendete Verfallsbestimmung als "gröblich benachteiligend und damit als sittenwidrig und unwirksam" beurteilt. Um den "Übeltäter" beim Namen zu nenen. tele.ring tele.ring tele.ring tele.ring |
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Alex1 Beiträge: 1579 Registriert: 1999-09-19 |
#504 Veröffentlicht am: 13.10.2004 06:47:11
Zeit wird's! Dass diese Praxis "gröblich benachteiligend" ist, war mir schon lange klar. Leider braucht es ein OGH-Urteil, damit das auch die Mobilfunkprovider kapieren. |
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SNo0py Beiträge: 1696 Registriert: 2000-02-08 |
#506 Veröffentlicht am: 13.10.2004 08:53:21
Hey, das ist nicht nur bei tele.ring so, auch bei A1 verfällt das Guthaben nach einem Jahr! Und bei max (jetzt t-mobile) ist das auch der Fall!!! Also bitte nicht nur über einen Betreiber herziehen, nur weil du schlechte Erfahrungen mit ihm gemacht hast! |
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martin Beiträge: 65644 Registriert: 1999-09-24 |
#507 Veröffentlicht am: 13.10.2004 09:12:05
Ursprünglich geschrieben von SNo0py:
Die Anderen kommen auch dran. Der VKI will die Anderen Mobilfunkbetreiber auch noch klagen. |
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Lucky333 Beiträge: 2698 Registriert: 2002-10-09 |
#508 Veröffentlicht am: 13.10.2004 20:13:31
bedeutet dass jetzt das jeder mobilfunkanbieter die verfallklausel abschaffen muss? oder gilt das nur für telering? andererseits finde ich es lächerlich, den 20 euro sind wirklich nicht viel bei den tarifen für wertkarten handys, die sollten in null komma nichts weg sein. |
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Rundumadumleuchtn Beiträge: 2270 Registriert: 2000-04-17 |
#509 Veröffentlicht am: 13.10.2004 22:19:33
Ursprünglich geschrieben von martin:
ich hab gedacht das urteil ist bindend für alle betreiber von wertkarten-handys? müssen die einzelnen betreiber jeder für sich geklagt werden? |
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Till Wollheim Beiträge: 2 Registriert: 2004-11-26 |
#597 Veröffentlicht am: 26.11.2004 04:12:46
Hallo Leute, das Urteil ist selbstverständlich für alle Gerichte bindend. Wenn der Verbraucherschutz nun die anderen Ts auch verklagen will, so bedeutet das schlicht, daß sich diese maffiösen Gesellschaften einfach nicht nach dem Gesetz richten wollen - das Urteil hat faktische gesetzeskraft bitte ich zu bedenken. Es wirkt sich aber nicht nur in Österreich aus - auch in Deutschland wird es von unteren Gerichten beachtet werden müssen, denn die deutschen und österreichischen Gesetze sind grundlegend ident! Till |
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Till Wollheim Beiträge: 2 Registriert: 2004-11-26 |
#598 Veröffentlicht am: 26.11.2004 04:16:15
Hallo, hat jemand das Urteil als PDF und kann es mir zusenden? Das ist ja schon unglaublich - wenn es nirgends zum download angeboten würde. Vorbild: -> www.bgh.de Gruß Till |