Infineon & Nanya
Veröffentlicht am: 02.05.2002 11:03:39

Infineon hat nun mit NTC die Kooperationsgespräche abgeschlossen und die beiden haben nun ein 'unverbindliches Memoradum of Understanding (MoU) über eine Zusammenarbeit bei Standard-Speicherchips (DRAMs)“ unterzeichnet.

DDR333 oder PC 2700-Speicher sind derzeit noch immer keine richtige Massenware. Zumeist erhält man nur den Markenspeicher von Nanya Technology Corporation (NTC). Grund genug, dass sich Speichergrößen wie Infineon kooperativ zeigen, da man auch in Asien einen besseren Stand haben möchte.

Infineon hat nun mit NTC die Kooperationsgespräche abgeschlossen und die beiden haben nun ein 'unverbindliches Memoradum of Understanding (MoU) über eine Zusammenarbeit bei Standard-Speicherchips (DRAMs)“ unterzeichnet.

'Mit dieser Vereinbarung erweitern wir konsequent die Kooperationen mit taiwanischen Partnern. Wir verstärken zielstrebig unsere Position in Asien und erhöhen unseren Anteil im weltweiten Markt für Speicherchips', erläuterte Dr. Ulrich Schumacher, Vorstandsvorsitzender der Infineon Technologies AG. 'Nanya ist ein idealer Partner für uns, denn wir arbeiten auf gleicher technologischer Basis. Gemeinsam werden wir die künftigen Fertigungsprozesse auf Basis unserer führenden 300-mm-Technologie entwickeln und ein innovatives 300-mm-Halbleiterwerk in Taiwan errichten. Dadurch können wir unsere Technologie- und Kostenführerschaft weiter ausbauen.'

Es wurde auch ein gleichberechtigtes Joint-Venture mit Aufteilung der Kosten, also 50:50 was bei „Joint Ventures nicht unbedingt immer der Fall ist, für die Fertigung von DRAM-Chips in dem oben erwähnten 300-mm-Halbleiterwerk in Taiwan. Dieses soll schließlich in der ersten Ausbaustufe 2004 monatlich rund 20.000 Waferstarts ausspucken. Geforscht wird auch, so werden beide in Dresden bei Infineon an der kommenden 0,09 µm- und 0,07 µm-Fertigungstechnologie arbeiten. Die 0,09 µm-Technologie ist ebenfalls für das Jahr 2004 vorgesehen, wobei schon Ende 2003 die ersten Wafer in dem gemeinsamen Werk produziert werden sollen.
Die Kartellbehörden müssen dem Joint-Venture allerdings noch zustimmen.




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