Die Abschreckwirkung Veröffentlicht am: 23.11.2005 16:53:00 Im Internet gibt es buchstäblich alles. Im Prinzip ist es dafür auch gedacht, um den freien Wissensaustausch und der Redefreiheit eine Plattform zu bieten. Neben den positiven Eigenschaften gibt es natürlich - nennen wir sie einmal – negative Begleiterscheinungen, wobei hier eine sehr große Grauzone herrscht. Damit das Internet nicht zum Verbrechermoloch verkommt wird fleißig abgemahnt und geklagt. Damit Provider nicht ständig vor Gericht stehen und sich für Inhalte auf den Seiten ihrer Kunden rechtfertigen müssen, können Provider gemäß den Richtlinien des „Digital Millennium Copyright Act“ (DMCA) selbst entscheiden wenn eine Beanstandung ins Haus flattert ob der Content einfach gelöscht wird. Dies ist in vielen Fällen allerdings gar nicht nötig wie eine Studie nun herausgefunden haben mag. Die Studie wurde von Jennifer M. Urban (Uni Southern California) und Laura Quilter (Uni Berkeley / California) durchgeführt. Sie erbrachte, dass rund 30 Prozent der Takedowns (vom Netz genommene Seiten) vor Gericht nicht Stand gehalten hätten. Was nicht gefunden wird, wird auch nicht gelesen und somit ist der Suchdienst Nummer 1, für Beschwerden und Google kommt diesen auch nach. Zwar hostet Google den Inhalt nicht, abgesehen von Blogs auf Blogger.com, doch eine Streichung aus dem Suchindex des größten Suchdienstanbieters ist ein herber Schlag für die Betreiber. Studie: Efficient Process or “Chilling Effects”? Robert Wanderer
Gedruckt von WCM (http://www.wcm.at/contentteller.php/news_story/die_abschreckwirkung.html)
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