Die Selbständigkeitsfalle bei eBay
Veröffentlicht am: 04.10.2004 09:08:20

Powerseller sollten vorsichtig sein.

In Zeiten wie diesen kann es einem durchaus passieren, dass man sich um ein passendes Zusatzeinkommen bemühen muss. Und da kann es durchaus sein, sich in den weltgrößten Online-Markt zu vergaffen – in den Auktions- und Verkaufsmarktplatz eBay. Was für gelegentliches Absetzen nicht mehr benötigter Sachen ein durchaus gangbarer Weg sein kann.
Und wenn man mehr mit eBay zu tun hat, entdeckt man, dass es dort auch Ausbildungsprogramme zum Verkaufsprofi gibt. Von der eBay-Universität bis zu Online-Fernkursen. Und das könnte „verführen“. Auch ohne dass einem das Blaue vom Himmel versprochen wird. eBay hat’s nicht nötig.
Kritisch wird es, wenn man sich dann entschließt, sich dieses Mediums als Daueranbieter zu bedienen. Weil man vielleicht einmal zufällig günstig „Restposten“ – bitte dies jetzt nicht als Hinweis auf illegale Waren zu verstehen - erwerben konnte und diese nun zum Fixpreis feilbieten will. Damit wird man rechtlich gesehen zum Gewerbetreibenden. Auch ohne Gewerbeberechtigung.

Wer sich also als eBay-Verkäufer um ein laufendes Einkommen bemüht, wird automatisch Umsatzsteuer- und Einkommensteuerpflichtig sowie Pflichtmitglied bei der Gewerblichen Sozialversicherung. Und zwar bereits ab dem ersten Versuch „Gewinn“ zu machen. So steht’s in den Gesetzen.
Die Umsatzsteuer, von „Laien“ als Mehrwertsteuer bezeichnet, beträgt im Normalsteuersatz 20% vom „Netto“. Also will das Finanzamt vom Bruttoertrag ein ganzes Sechstel für sich. Und von dem was überbleibt – Verkaufserlöse minus für dieses Geschäft anfallende Kosten, wird dann die Einkommensteuer berechnet. Was dann etwa 33% Prozent sind – zumindest – weil ja der Steuersatz zum Tragen kommt, der am oberen Ende des sonstigen Einkommens(!) anfällt. Nicht unerheblich ist dann die Sozialversicherung. !5% Pensionsbeitrag, 9% Krankenversicherung und einmalig 83,16 Euro Unfallversicherung. Über den Daumen – ein weiters Viertel. Wer sich nicht selbst anmeldet, später „erwischt“ wird, bekommt zusätzlich 9,3% Beitragszuschlag. Und es gibt werden Pardon noch Gnadenakte.
Ganz besonders kritisch ist die Sache für Arbeitslosengeldbezieher und Sozialhilfeempfänger (als auch Frühpensionäre, aber solche wird es unter uns ONUs kaum geben). Die dürfen eigentlich gar nicht, machen sich kriminell und müssen die erhaltenen Beiträge zurückerstatten. Wozu noch ein Rendezvous mit der Staatsanwaltschaft kommen kann.
Nein, die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze von jährlich 3.794,28 Euro wurde nicht übersehen. Solches „steuerfreies“ Einkommen gibt es nicht für Leute, die irgendetwas verdienen. Da wird am Jahresende ebenfalls „dazuaddiert“ – von Finanz und Sozialversicherung. Also – prüfen. Ob sich der Aufwand überhaupt lohnt. Wobei nur eBay kein Risiko trägt. Die kassieren ihre Gebühren unabhängig von irgendwelchen Verkaufserfolgen.

eBay

PeeCee


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