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Lokales
Die Selbständigkeitsfalle bei eBay
Veröffentlicht am 04.10.2004 09:08:20
Powerseller sollten vorsichtig sein. In Zeiten wie diesen kann es einem durchaus passieren, dass man sich um ein passendes Zusatzeinkommen bemühen muss. Und da kann es durchaus sein, sich in den weltgrößten Online-Markt zu vergaffen – in den Auktions- und Verkaufsmarktplatz eBay. Was für gelegentliches Absetzen nicht mehr benötigter Sachen ein durchaus gangbarer Weg sein kann.
Und wenn man mehr mit eBay zu tun hat, entdeckt man, dass es dort auch Ausbildungsprogramme zum Verkaufsprofi gibt. Von der eBay-Universität bis zu Online-Fernkursen. Und das könnte „verführen“. Auch ohne dass einem das Blaue vom Himmel versprochen wird. eBay hat’s nicht nötig.
Kritisch wird es, wenn man sich dann entschließt, sich dieses Mediums als Daueranbieter zu bedienen. Weil man vielleicht einmal zufällig günstig „Restposten“ – bitte dies jetzt nicht als Hinweis auf illegale Waren zu verstehen - erwerben konnte und diese nun zum Fixpreis feilbieten will. Damit wird man rechtlich gesehen zum Gewerbetreibenden. Auch ohne Gewerbeberechtigung.
Wer sich also als eBay-Verkäufer um ein laufendes Einkommen bemüht, wird automatisch Umsatzsteuer- und Einkommensteuerpflichtig sowie Pflichtmitglied bei der Gewerblichen Sozialversicherung. Und zwar bereits ab dem ersten Versuch „Gewinn“ zu machen. So steht’s in den Gesetzen.
Die Umsatzsteuer, von „Laien“ als Mehrwertsteuer bezeichnet, beträgt im Normalsteuersatz 20% vom „Netto“. Also will das Finanzamt vom Bruttoertrag ein ganzes Sechstel für sich. Und von dem was überbleibt – Verkaufserlöse minus für dieses Geschäft anfallende Kosten, wird dann die Einkommensteuer berechnet. Was dann etwa 33% Prozent sind – zumindest – weil ja der Steuersatz zum Tragen kommt, der am oberen Ende des sonstigen Einkommens(!) anfällt. Nicht unerheblich ist dann die Sozialversicherung. !5% Pensionsbeitrag, 9% Krankenversicherung und einmalig 83,16 Euro Unfallversicherung. Über den Daumen – ein weiters Viertel. Wer sich nicht selbst anmeldet, später „erwischt“ wird, bekommt zusätzlich 9,3% Beitragszuschlag. Und es gibt werden Pardon noch Gnadenakte.
Ganz besonders kritisch ist die Sache für Arbeitslosengeldbezieher und Sozialhilfeempfänger (als auch Frühpensionäre, aber solche wird es unter uns ONUs kaum geben). Die dürfen eigentlich gar nicht, machen sich kriminell und müssen die erhaltenen Beiträge zurückerstatten. Wozu noch ein Rendezvous mit der Staatsanwaltschaft kommen kann.
Nein, die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze von jährlich 3.794,28 Euro wurde nicht übersehen. Solches „steuerfreies“ Einkommen gibt es nicht für Leute, die irgendetwas verdienen. Da wird am Jahresende ebenfalls „dazuaddiert“ – von Finanz und Sozialversicherung. Also – prüfen. Ob sich der Aufwand überhaupt lohnt. Wobei nur eBay kein Risiko trägt. Die kassieren ihre Gebühren unabhängig von irgendwelchen Verkaufserfolgen.
eBay
PeeCee
Veröffentlicht am 04.10.2004 09:08:20
Powerseller sollten vorsichtig sein. In Zeiten wie diesen kann es einem durchaus passieren, dass man sich um ein passendes Zusatzeinkommen bemühen muss. Und da kann es durchaus sein, sich in den weltgrößten Online-Markt zu vergaffen – in den Auktions- und Verkaufsmarktplatz eBay. Was für gelegentliches Absetzen nicht mehr benötigter Sachen ein durchaus gangbarer Weg sein kann.
Und wenn man mehr mit eBay zu tun hat, entdeckt man, dass es dort auch Ausbildungsprogramme zum Verkaufsprofi gibt. Von der eBay-Universität bis zu Online-Fernkursen. Und das könnte „verführen“. Auch ohne dass einem das Blaue vom Himmel versprochen wird. eBay hat’s nicht nötig.
Kritisch wird es, wenn man sich dann entschließt, sich dieses Mediums als Daueranbieter zu bedienen. Weil man vielleicht einmal zufällig günstig „Restposten“ – bitte dies jetzt nicht als Hinweis auf illegale Waren zu verstehen - erwerben konnte und diese nun zum Fixpreis feilbieten will. Damit wird man rechtlich gesehen zum Gewerbetreibenden. Auch ohne Gewerbeberechtigung.
Wer sich also als eBay-Verkäufer um ein laufendes Einkommen bemüht, wird automatisch Umsatzsteuer- und Einkommensteuerpflichtig sowie Pflichtmitglied bei der Gewerblichen Sozialversicherung. Und zwar bereits ab dem ersten Versuch „Gewinn“ zu machen. So steht’s in den Gesetzen.
Die Umsatzsteuer, von „Laien“ als Mehrwertsteuer bezeichnet, beträgt im Normalsteuersatz 20% vom „Netto“. Also will das Finanzamt vom Bruttoertrag ein ganzes Sechstel für sich. Und von dem was überbleibt – Verkaufserlöse minus für dieses Geschäft anfallende Kosten, wird dann die Einkommensteuer berechnet. Was dann etwa 33% Prozent sind – zumindest – weil ja der Steuersatz zum Tragen kommt, der am oberen Ende des sonstigen Einkommens(!) anfällt. Nicht unerheblich ist dann die Sozialversicherung. !5% Pensionsbeitrag, 9% Krankenversicherung und einmalig 83,16 Euro Unfallversicherung. Über den Daumen – ein weiters Viertel. Wer sich nicht selbst anmeldet, später „erwischt“ wird, bekommt zusätzlich 9,3% Beitragszuschlag. Und es gibt werden Pardon noch Gnadenakte.
Ganz besonders kritisch ist die Sache für Arbeitslosengeldbezieher und Sozialhilfeempfänger (als auch Frühpensionäre, aber solche wird es unter uns ONUs kaum geben). Die dürfen eigentlich gar nicht, machen sich kriminell und müssen die erhaltenen Beiträge zurückerstatten. Wozu noch ein Rendezvous mit der Staatsanwaltschaft kommen kann.
Nein, die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze von jährlich 3.794,28 Euro wurde nicht übersehen. Solches „steuerfreies“ Einkommen gibt es nicht für Leute, die irgendetwas verdienen. Da wird am Jahresende ebenfalls „dazuaddiert“ – von Finanz und Sozialversicherung. Also – prüfen. Ob sich der Aufwand überhaupt lohnt. Wobei nur eBay kein Risiko trägt. Die kassieren ihre Gebühren unabhängig von irgendwelchen Verkaufserfolgen.
eBay
PeeCee
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Kommentar
Lucky333 Beiträge: 2698 Registriert: 2002-10-09 |
#473 Veröffentlicht am: 04.10.2004 11:55:32
TYPISCH ÖSTERREICH!!!! Ich hasse diesen STAAT wie die PEST!!!! |
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Br@in Beiträge: 1469 Registriert: 2000-10-18 |
#474 Veröffentlicht am: 04.10.2004 13:19:08
"Gewerblichen Sozialversiechung" war das Absicht? |
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Br@in Beiträge: 1469 Registriert: 2000-10-18 |
#475 Veröffentlicht am: 04.10.2004 13:20:01
und: zahlt man USt nicht erst ab ca. 20000EUR Umsatz? |
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Mitglied Beiträge: 113 Registriert: 2004-08-12 |
#477 Veröffentlicht am: 04.10.2004 13:48:49
die Mafia hat in österreich einige Standbeine,die nennen sich Arbeiterkammer,Gewerkschaft,etc. |
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Robert Beiträge: 65538 Registriert: 2000-07-12 |
#478 Veröffentlicht am: 04.10.2004 14:36:21
"Gewerblichen Sozialversiechung" muss ein freudscher gewesen sein... |
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Andy W. Beiträge: 318 Registriert: 2001-10-08 |
#479 Veröffentlicht am: 04.10.2004 18:33:21
Ursprünglich geschrieben von Lucky333:
Starke Aussage. Warum verschwindest Du dann nicht aus diesem Land? Andy |
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kleinesS Beiträge: 1 Registriert: 2004-10-04 |
#480 Veröffentlicht am: 04.10.2004 21:25:02
Nur zur Information: Grundsätzlich sind Umsätze von Unternehmer (=selbständig, nachhaltig mit Einnahmenerzielungsabsicht (Gewinnerziehlungsabsicht ist nicht erforderlich) umsatzsteuerpflichtig (vgl. § 2 UStG 1994). Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Demnach dürfte der Großteil der Powerseller, welche Umsätze in Österreich tätigen davon erfasst sein. Umsätze die nicht in Österreich, sondern zB in Deutschland getätigt werden sind in Österreich nicht der USt zu unterwerfen. uU entsteht jedoch (USt)Steuerpflicht in Deutschland. Aufgrund der Bestimmung des § 6 Abs. 1 Z 19 sind in Österreich steuerpflichtige Umsätze bis zu € 22.000 (Nettowert) umsatzsteuerbefreit! Als Vorraussetzung dazu darf jedoch keinesfalls Umsatzsteuer in den Rechungen ausgewiesen werden. Des weiteren ist ein Vorsteuerabzug für den sogenannten "Kleinunternehmer" nicht möglich. Das bedeutet, dass die in Aufwendungen ausgewiesene Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt rückvergütet wirdt. Der Kleinunternehmer wird umsatzsteuerlich wie eine Privatperson behandelt. Hinsichtlich der Geringfügigkeitsgrenze ist festzustellen, dass diese sowohl für die Allgemeine Sozialversicherung (ASVG) als auch für die Gewerbliche Sozialversicherung (GSVG) gilt. Meines Wissens entsteht, auch wenn zB Einkünfte aus einem Dienstverhältnis (ASVG) erzielt werden, welche die Geringfügigkeitsgrenze der ASVG übersteigen solange keine Versicherungungspflicht in der GSVG als dort die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten wird. zB Dienstverhältnis Btto-Gehalt 2.000/Monat. Nebenbei Einkünfte (Einnahmen - Werbungskosten/Betriebsausgaben) iHv € 200 / Monat aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit (zB gewerblicher Handel bei ebay). Folge: ASVG Pflicht, da über Geringfügigkeitsgrenze. Keine GSVG - Pflicht, da unter der Geringfügigkeitsgrenze. Für die (Einkommen)Steuerbemessungsgrundlage werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb jedoch zu den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit hinzugezählt. Festzuhalten ist jedoch, dass Aufwendungen im Zusammenhang mit den Einkunftsquellen bemessungsgrundlagenmindernd wirken. Ich hoffe damit einen hilfreichen Beitrag geleistet zu haben und wünsche schöne Grüße Bernhard ach ja ad typisch Österreich: Die Umsatzsteuer ist im gesamten EU-Raum mehr oder minder getreu der 6. MWSt-Richtlinie harmonisiert. Umsatzsteuerlich, sind die Sachverhalte EU-weit ähnlich zu behandeln. |