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Handy & Mobiltelefonie Alles über Handys, Handy-Games, Handy-Provider, GSM, UMTS - egal ob Android oder iOS - usw. |
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#1 |
Inventar
![]() Registriert seit: 15.06.2000
Beiträge: 2.833
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![]() hab mal eine frage bzgl. garantie/gewährleistung bei handys
meine freundin und ihre mutter haben sich vor ca. 2 monaten bei one einen vertrag mit dem sony ericsson w700i genommen jetzt hat ihre mutter das handy zum one gebracht weil die gespräche immer aufhören (wie wenn man auflegen würd) und die schickens zur reperatur ein was soll das? nach 2 monaten müssts doch normal ein tauschgerät kriegen oder seh ich das falsch!? ich frag jetzt im nachhinein weil meine freundin bei ihrem w700i genau das gleiche problem hat danke schon mal |
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#2 |
Elite
![]() Registriert seit: 19.12.2003
Beiträge: 1.210
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![]() Recht auf ein Tauschgerät ist im Gesetz nicht verankert.
Innerhalb der ersten 6 Monate besteht seitens des Händlers, also ONE Gewährleistungspflicht, dies heißt nicht, ONE muss das Handy tauschen. Dies besagt nur, dass die Beweislast bei ONE liegt, dass dieses Handy schon beim Kauf keinen Fehler hatte, somit wird ONE aber auf der anderen Seite bemüht sein, dass Handy zu reparieren (klar, weil wer soll den sonst Umsatz genrieren) ... ONE wird natürlich sich über die allgemeine Garantie regressieren, klar, aber das braucht dem Kunden innerhalb der ersten 6 Monate nicht tangieren. Wenn das Handy nach 3 maligem Reparaturversuch noch immer nicht funktioniert, kannst du Wandlung verlangen, aber ob dies den Vertrag tangiert, bezweifle ich. |
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