WCM - Das österreichische Computer Magazin Forenübersicht
 

Zurück   WCM Forum > Meinung & Community > Guru, e-Zitate & Off Topic

Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

Microsoft KARRIERECAMPUS

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 15.07.2005, 22:50   #1
mankra
Schon länger dabei
 
Benutzerbild von mankra
 
Registriert seit: 19.08.2000
Ort: Steiermark
Alter: 50
Beiträge: 3.117

Mein Computer

Standard Rechtliche Frage bei Onlinebestellung und Rückgaberecht

Sonst liest und hört man solche Schauergeschichten immer nur, nun scheint es mich erwischt zu haben:

2 WD Festplatten online bei einem Diskonter gekauft, die von Anfang an nicht funktionierten (beim verschieben größerer Dateien 100% CPU Last, daß sogar der Mauszeiger stockte, hab dazu auch hier eine Anfrage gestellt).
Beim Probieren an 3 Raid Controllerkarten (HighPoint 404, 454 und einer biligen Dawicontroll) und 2 PCs (A7v333 und A7N8X) am MoBo schickte ich nach telefonischer Rücksprache (und Zusicherung, das dies kein Problem sei, obwohl die 7 Tage Rückgaberecht schon vorbei seien.) die Festplatten zurück mit Bitte um Umtausch auf ein anderes Modell.
2-3 Wochen später, heute, ein Mail:
Zitat:
Ihre Anfrage betreffend dem Austausch auf andere Festplatten müssen wir leider abweisen, da die Rücknahmefrist bereits überschritten war. Die Western Digital - Festplatten erhaten Sie sowie wir diese von WD erhalten haben.
Anruf: Das hilft mir nicht, die Platten funktionieren bei mir nicht. Da können Sie mir nicht helfen, die Platten haben keinen Defekt und somit der Austausch ist nicht möglich.

Ok, nocheinmal Email geschickt mit Terminsetzung für einen Lösungsvorschlag.

Nun kam ein Antwortmail, daß die Festplatten beim Versand mechanisch beschädigt wurden und somit kein Schadenersatz möglich sei............

Man hat ja schon böse Geschichten gehört, aber das wegen Umtausch (ich verlange keine Geldrückgabe) 2er Festplatten ein solcher Aufstand........

Wie auch immer, vielleicht kann mir jemand folgende Fragen beantworten:

Ist es ein Umtauschrecht, wenn Festplatten mit einem bestimmten Controller nicht kompatibel sind?
Wie wahrscheinlich ist es, daß diese Festplatten mit 3 Controllerkarten und 2 MoBo´s nicht funktionieren, trotzdem OK sind?
Platten wurden orig. Verpackt zurückgeschickt, wer trägt Verpackungsrisiko?
____________________________________
www.mankra.com Meine private Site
mankra ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2005, 13:50   #2
PrinzRazzo
Abonnent
 
Registriert seit: 22.03.2001
Alter: 54
Beiträge: 434


Standard

ich glaube dieser forianer kann dir helfen...
____________________________________
www.montierungenjeglicherart.soup.io

www.montierungen.net
PrinzRazzo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2005, 19:05   #3
mankra
Schon länger dabei
 
Benutzerbild von mankra
 
Registriert seit: 19.08.2000
Ort: Steiermark
Alter: 50
Beiträge: 3.117

Mein Computer

Standard

Danke, hab schon ein Email losgeschickt.
____________________________________
www.mankra.com Meine private Site
mankra ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2005, 22:22   #4
jayjay
Elite
 
Benutzerbild von jayjay
 
Registriert seit: 15.10.2001
Beiträge: 1.271


Standard Re: Rechtliche Frage bei Onlinebestellung und Rückgaberecht

Zitat:
Original geschrieben von mankra
Ist es ein Umtauschrecht, wenn Festplatten mit einem bestimmten Controller nicht kompatibel sind?
Wie wahrscheinlich ist es, daß diese Festplatten mit 3 Controllerkarten und 2 MoBo´s nicht funktionieren, trotzdem OK sind?
Platten wurden orig. Verpackt zurückgeschickt, wer trägt Verpackungsrisiko?
grundsätzlich gilt mal:

§ 5e KSchG

(1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

(2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

waren es wirklich sieben werktage? können also letztlich 9 tage sein. innerhalb der 7-tage frist kannst du so ziemlich alles (ausnahmen § 5f KSchG, trifft in deinem fall aber nicht zu) umtauschen. wenn du die frist mal verpasst hast ists schon mal blöd (auch, wenn dir am telefon bestätigt wurde, dass das kein problem sein sollte wär das nur ein entgegenkommen gewesen).

allerdings verwundert mich der widerspruch des händlers, dass er zuerst meint, dass die platten "keinen defekt haben" um dann später zu behaupten, dass selbige platten beim transport kaputtgegangen sind. leider wirst dich aber schwer tun ein solches telefonat zu beweisen.
juristisch seh ich also vor allem durch das verstreichen lassen der 7 werktage ein problem bei einem umtausch. nunmehr gehts also um die frage der garantie.

ich würde an deiner stelle mal mit einem tool (denke mal die festplatten haben alle s.m.a.r.t) testen ob die platten tatsächlich defekt sind. wenn sie defekt sind das ganze über wd abwickeln bzw. garantieabwicklung sollte in der regel auch der händler übernehmen - bei mir hat das mal bis jetzt auch immer problemlos geklappt. kann mir auch nicht vorstellen, dass der händler da grosse probleme macht.

wenn die platten nicht defekt sind (was ich nicht glaube) kannst sie ja immer noch weiterverkaufen.

verpackungsrisiko: schätze mal nicht, dass du irgendwie "zerbrechlich" (erforderliche, besondere sicherung der ware) oder was ähnliches auf das paket raufgeschrieben hast was die sache letztlich verkompliziert bzw. du da wenig chancen hast, falls die ware tatsächlich beim transport kaputtgegangen ist. in juristendeutsch:
"Wer den Wert der zum Versand gebrachten Ware nicht angibt, obwohl er weiß, daß diese bei einer entsprechenden Angabe besonderen Sicherungen unterstellt wird, hat sich das daraus folgende Mitverschulden als schadensursächlich anrechnen zu lassen, wenn sein Verhalten dem Schuldner die Möglichkeit nimmt, den Ort des Schadenseintritts einzugrenzen und auf diese Weise von einer mit dem Vorwurf grob fahrlässigen Verhaltens begründeten Schadenshaftung freizukommen."

so, hoffe das passt alles so. bin ja auch noch jus-student und ned fertig also keine gewähr.

@prinzrazzo: wie kommst eigentlich genau auf mich?
____________________________________
"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte.

jayjay ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2005, 22:38   #5
mankra
Schon länger dabei
 
Benutzerbild von mankra
 
Registriert seit: 19.08.2000
Ort: Steiermark
Alter: 50
Beiträge: 3.117

Mein Computer

Standard

Danke für Deine schnelle Antwort.

Die Platten sind derzeit beim Händler.

Die 7 Tage waren verstrichen, deshalb hab ich zuerst telefonisch angefragt, obs mir die Platten austauschen.
Wurde zugesagt.

Das 2. Mail hab ich in der Firma, werd ich am Mo. posten.

Zum Versand: Platten waren orig. verpackt. Pakete sind bei der ö. Post auf 500 Euro versichert, da braucht man keine Wertangabe machen.

Für mich stellen sich die Frage:

Wieso sind die Platten bei mir nie gelaufen? Hatten Sie von Anfang an einen Fehler, der nun angeblich mein Versandschaden sein soll oder sind die WD Platten wirklich so umkompatibel, daß sie mit 3 Raidkarten und 2 MoBos nicht laufen? Wenn letzters gilt dann ein Umtauschrecht nach mehr als 7 Tagen?
____________________________________
www.mankra.com Meine private Site
mankra ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:58 Uhr.


Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Forum SEO by Zoints
© 2009 FSL Verlag