Zitat:
Die Versteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapierverkäufen ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofs verfassungswidrig..... Nunmehr müsse das Bundesverfassungsgericht entscheiden......
Ein Steuerzahler aus Schleswig-Holstein hatte Klage erhoben, weil nur wenige ehrliche Bürger die Steuer zahlten und die Finanzämter kaum Kontrollmöglichkeiten hätten. Deshalb seien der Grundsatz der Steuergleichheit verletzt und die Steuer verfassungswidrig.
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Hmmmm, das is doch bei uns ned anders.
Quelle
und hier
und da auch noch