08.04.2014, 12:07
			
							
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			 Mod, bin gerne da 
			
			
		
			
				
			
			
			
				 
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				EuGH kippt Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
			 
			 
			
		
		
		
		
	Zitat: 
	
	
		
			
				Ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte - so sieht der Europäischer Gerichtshof die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und kippt diese. 
 
Die anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger zu Fahndungszwecken sei „in vollem Umfang unvereinbar“ mit der EU-Charta der Grundrechte. So lautet das finale Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das am Dienstag in Luxemburg verkündet wurde. Damit geht der Gerichtshof über die Empfehlung des EU-Generalanwalts Pedro Cruz Villalón, der im Dezember 2013 festgestellt hatte, dass die EU-Richtlinie von 2006 das Grundrecht auf Datenschutz und Achtung des Privatlebens verletze, noch hinaus. Denn der EuGH kippt mit diesem Urteil die EU-Richtlinie zur Sicherung von Telefon- und E-Mail-Informationen. 
 
Der Gerichtshof kommt zu dem Ergebnis, dass der Unionsgesetzgeber beim Erlass der Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten die Grenzen überschritten hat, die er zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einhalten musste. 
"Nicht geeignet, um Grundrechte anzutasten" 
 
Der EuGH stellt fest, dass die nach der Richtlinie vorgeschriebene Vorratsspeicherung von Daten nicht geeignet ist, den Wesensgehalt der Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten anzutasten. Die Richtlinie gestattet nämlich nicht die Kenntnisnahme des Inhalts elektronischer Kommunikation als solchen und sieht vor, dass die Diensteanbieter bzw. Netzbetreiber bestimmte Grundsätze des Datenschutzes und der Datensicherheit einhalten müssen. 
Missbrauchsrisiko bei Datensicherung 
 
Die Datenspeicherung zeichne das Privatleben jedes Bürgers auf. „Es besteht ein erhöhtes Risiko, dass die auf Vorrat gespeicherten Daten zu rechtswidrigen, potenziell die Privatsphäre verletzenden oder - allgemeiner - zu betrügerischen oder gar heimtückischen Zwecken verwendet werden.“ Denn die Datenspeicherung werde von Firmen – den Providern - vorgenommen und stehe nicht unter staatlicher Kontrolle, kritisierte der Generalanwalt. Auch der EuGH schließt sich dieser Ansicht an. 
 
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 Quelle und ganzer Artikel:  http://futurezone.at/netzpolitik/eug...ung/59.758.372
http://www.heise.de/newsticker/meldu...t-2165604.html 
		
	
		
		
		
		
		
		
			
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				Liebe Grüße 
Christoph 
 
Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.     
(Heinrich Heine)
			 
		
		
		
		
		
		
	
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