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Alt 06.01.2012, 19:49   #1
Inzersdorfer
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Standard Oberlandesgericht Wien lehnt Vergütung auf HD ab.

http://www.heise.de/newsticker/meldu...b-1404865.html

06.01.2012 16:20

Eine am Donnerstag bekannt gewordene Gerichtsentscheidung bestätigt, dass auf in Österreich verkaufte Festplatten keine Urheberrechtsabgabe entrichtet werden muss. Das Oberlandesgericht Wien hat mit seinem Spruch die von sieben Verwertungsgesellschaften verlangte "Leerkassettenvergütung" auf Festplatten abgelehnt. Damit wurde dem Kläger Hewlett-Packard Recht gegeben und eine vorangegangene Entscheidung des Handelsgerichts Wien bestätigt. Eine Revision beim Obersten Gerichtshof wurde aber zugelassen. Diesen Rechtsweg wollen die unterlegenen Verwertungsgesellschaften nun nehmen.

(Das ist die Fortsetzung dieses Threads aus dem Jahr 2010:http://www.wcm.at/forum/showthread.p...er-240155.html)
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Alt 06.01.2012, 21:06   #2
Christoph
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Na klar, man muß kämpfen bis zum bitteren Ende, hoffentlich schließt sich der Oberste Gerichtshof den anderen Gerichten an.

Bin gespannt worauf sie dann kommen?
____________________________________
Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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Alt 06.01.2012, 21:45   #3
Inzersdorfer
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Der OGH hat schon 2005 und 2009 dagegen entschieden, anscheinend glaubt man bei den Verwertungsgesellschaften der "steter Tropfen höhlt den Stein" Spruch ließe sich auch auf den OGH anwenden. Da wär ich für einen neuen Paragraphen gegen mutwilliges Klagen;
ok, ich versteh schon, sowas geht nicht, charmant währs aber.
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Alt 06.01.2012, 21:55   #4
Christoph
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Wie Du schriebst, steter Tropfen ..., aber sie versuchen´s immer wieder, sie haben ja genug Geld und wahrscheinlich auch eigene Rechtsanwälte.

Es ist nur mühsam für Händler und Kunden, Gebühr zahle, warte und dann rückfordern; die Händler werden ja rückfordern, aber ob´s alle betroffenen Kunden tun?
____________________________________
Liebe Grüße
Christoph

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(Heinrich Heine)
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Alt 06.01.2012, 22:05   #5
Inzersdorfer
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Beiträge: 211


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Na bei der Nachrichtenpolitik wohl nicht, auf derstandard.at und diepresse.com ist davon nix zu finden.
Aber der Spruch wurde ja am Donnerstag Nachmittag bekannt, da warens wohl schon ab in den Feiertag,
nur die Piefke in ihrem Strebertum wollen so etwas nicht einsehen und berichten auch am Feiertag, tststs.
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Alt 06.01.2012, 22:30   #6
Baron
Der Unvergleichliche
 
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Mein Computer

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...und siehe -manchmal sind auch unsere Strebsamen Nachbarn zu etwas gut- wenn auch selten! Im ganzen aber eine Erfreuliche Nachricht-danke!
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Alt 06.01.2012, 23:50   #7
fredf
Inventar
 
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Beiträge: 4.023


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Zitat:
Zitat von Christoph Beitrag anzeigen
die Händler werden ja rückfordern
Wohl nur die Händler, welche die Abgaben für den Autonomen Tarif gezahlt haben. Die Händler die den Vertragstarif gewählt haben (ist um einiges günstiger, jedoch ist Bestandteil des Vertrages, dass sie nichts zurückfordern dürfen), wenn der OGH das Urteil bestätigt, durch die Finger schauen.
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Alt 07.01.2012, 00:11   #8
Baron
Der Unvergleichliche
 
Registriert seit: 18.07.2002
Ort: Wien- wo sonst?
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Beiträge: 10.166

Mein Computer

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Tjo, no risk no fun (Rückerstattung) wobei das natürlich wieder die ersten sein werden die jammern!
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