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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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Inventar
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Ist das ein Burgenländerwitz?
Oder hat da jemand tatsächlich 300 Euro plus auf die Verpackung geboten ??? Hoi, da ist ja nocheiner ... wieso bin ich net "Verpackungsdrucker" aber dann wär's ja eine Fälschung ;-)
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http://geh.heim.at/lampe.jpg |
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#2 |
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der da unten wohnt
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Alter: 52
Beiträge: 11.502
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naja, wenn der käufer klagt wird er vermutlich ein iphone dazubekommen. So eindeutig dass es sich um die schachtel handelt ist es imho nicht. Der käufer könnte unter OVP auch originalverpackt verstehen. IMHO wird der verkäufer am ende der dumme sein nicht der käufer. Ich muss gestehen das mich das mitbieten reizt, rechtschutz ist vorhanden
. Will aber kein iphone.
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Greetings LouCypher |
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#3 |
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Der Unvergleichliche
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Da werden sich wieder einige I-deppen voll draufstürzen-aber die Masche ist doch eh schon alt und bekannt
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#4 |
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Veteran
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Ich finde schon, dass es eindeutig ist.
Apple iPhone 4, 16GB OVP (Originalverpackung) steht ganz am Beginn. Da würde ich mich auf keinen Rechtsstriet einlassen. Auch nicht mit Rechtsschutz. Imho sinnlos. Hab vor kurzem erst eine iPhone3 Schachtel gesehen, die stand auch bei 250.- . Es gibt tatsächlich solche Blindgänger... Geändert von barns (08.09.2010 um 17:33 Uhr). |
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#5 |
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der da unten wohnt
![]() Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502
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Apple iPhone 4, 16GB OVP (Originalverpackt)
Apple iPhone 4, 16GB OVP (Originalverpackung) ein zu kleiner unterschied, imho ist der verkäufer dran. Vergesst nicht dass man bei uns als konsument fast keine eigenverantwortung hat.
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Greetings LouCypher |
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#6 |
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Veteran
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Es steht hier Originalverpackung.
D.h. für mich: die Schachtel. Nix original verpackt (davon steht in beiden Links nichts!). |
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#7 |
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blupp, blupp
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imho ist es trotzdem absichtlich irreführend.
der erste artikel wurde schon entfernt und beim zweiten steht ganz unten in kleinerer schrift, dass es sich nur um die verpackung handelt.
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mfg ein piepser aus dem ozean |
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#8 |
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Veteran
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Hmm. Seh' das nur ich oder wie? In der ersten Zeile steht in Fettschrift "Original Verpackung".
In der ersten Zeile der Artikelbeschreibung ebenfalls. Wenn man Sinnerfassend lesen kann -> eindeutig. Aber eh wurscht... Es wird immer dumme Leute geben die auf so einen Blödsinn reinfallen. Wenn nicht bei e-bay dann anderswo. Wenn jemand eine Schachtel verkaufen will und jemand bezahlt dafür, welchen Preis auch immer, selber Schuld.... Solange aus dem Angebot hervor geht, dass es sich um die Verpackung handelt ist es doch nicht illegal. An der Grenze, aber eben kein Betrug. Es wird wohl auch nicht im Sinne von e-bay sein solche Angebote einzustellen. Aber sind sie konkret untersagt? Geändert von barns (08.09.2010 um 20:54 Uhr). |
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#9 |
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Inventar
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So jemanden würde ich niemals in Schutz nehmen!
Klar mag das Angebot so formuliert sein, dass die Verpackung verkauft wird. Aber so wie beide Angebote "gestrickt" sind ist das für mich eindeutig Betrugsversuch. Wozu brauche in eine Angabe vom Arbeitsspeicher der Geräte, wenn ich nur die Verpackung kriege - sorry aber solche Leute handeln für mich eindeutig in betrügerischer Absicht
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http://geh.heim.at/lampe.jpg |
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#10 |
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Veteran
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Ich nehme hier auch niemanden in Schutz. Ich heiße so etwas auch nicht gut.
Es geht mir doch nur darum, dass man, ein Minimum an Aufmerksamkeit vorausgesetzt, doch erkennen kann, dass es sich nur um die Verpackung handelt... |
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