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| Arbeiten & Geld verdienen in der IT-Branche Angebote und Fragen zu IT-Jobs |
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#1 |
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Newbie
![]() Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 2
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Hallo!
Ich bin jetzt bei einer neuen Firma und im Dienstvertrag steht bei der Kündigungsfrist: Gemäß §§ blabla und §§ blabla AGBG wird eine 14-tätige Kündigungsfrist vereinbart. Bei Diensten höherer Art welche die Erwerbstätigkeit des freien DN hauptsächlich in Anspruch nehmen (welche schon drei Monate gedauert haben) wird eine 4-wöchige Kündigungsfrist vereinbart. Was sind Dienste höherer Art? Heißt dass, wenn ich 3 Monate bei einer Firma bin, dass ich eine 4-wöchige Kündigungsfrist habe? lg Pean |
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#2 |
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Jr. Member
![]() Registriert seit: 03.12.2006
Beiträge: 49
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Nein, das heißt du musst herausfinden, was dein Arbeitgeber als Dienste "höherer Art" definiert, und erst wenn du so einen Dienst 3 Monate lang machst, hast du 4 Wochen Kündigungsfrist.
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