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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 27.05.2007, 21:16   #1
Hitman
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Frage Arwag geförderte Mietwohnungen

Gibt es hier zufällig jemanden der mit Arwag ( http://www.arwag.at/ ) oder anderen geförderten Mietwohnungen Erfahrungen hat?

Bei diesen geförderten Mietwohnungen gibt es einen Finanzierungsbeitrag zb. in der Höhe von 35.000,- und eine verlgeichsweise geringe Miete. Zusätzlich gibt es noch Einkommensobergrenzen für die geförderten Wohnungen.

Meine Frage: Was passiert, wenn man diese Einkommensobergrenze zb. nach Berufswechsel, Gehaltserhöhung, etc. überschreitet? Muss man raus aus der Wohnung?

Was passiert mit dem Finanzierungsbeitrag bei Auszug aus der Wohnung? Wird dieser rückerstattet?

Besten Dank für die Infos.
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Alt 27.05.2007, 21:27   #2
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Die Einkommensgrenze gilt iirc nur für die Förderung. Ich würde meine Hand allerdings nicht dafür ins Feuer legen.
Der Finanzierungsbetrag verringert sich normalerweise mit der Mitdauer. Bei uns sind es 1% pro Jahr und wird beim Auszug rückerstattet. Nur 35000€ sind aber schon etwas unrealistisch, oder?
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Alt 27.05.2007, 21:31   #3
Hitman
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Zitat:
Original geschrieben von JetStreamer
Die Einkommensgrenze gilt iirc nur für die Förderung.
heißt konkret?

35.000 ist nicht so unrealistisch, bei arwag bewegt sich das bei den wohnungen, die ich bisher in die engere auswahl genommen habe zwischen 20.000 und 45.000

besten dank schonmal für die hilfe.
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Alt 27.05.2007, 21:37   #4
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Wenn du die Einkommensgrenze überschreitest, dann verlierst du den Anspruch auf die Förderung. Kann aber leicht sein, dass das vom Bundesland abhängig ist.

Ok, hab mir gerade die Webseite angeschaut. Der Beitrag ist aber nicht ohne. Wir haben damals 60000,-ATS gezahlt...
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Alt 27.05.2007, 21:43   #5
Hitman
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beitrag ist sicherlich nicht ohne, scheint mittlerweile (zumindest in wien) aber standardhöhe zu sein...

nachdem sich ja das ganze projekt um geförderte wohnungen nach §15 dreht, stellt sich für mich halt die frage, wie der verlust des anspruches auf förderung dann konkret ausschauen könnte. erhöhung der miete, auflösung des mietvertrages etc.
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Alt 27.05.2007, 21:49   #6
JetStreamer
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http://www.wien.gv.at/ma50st/vormwp15.htm

Die Förderung sollte eigentlich Regelmäßig ausbezahlt werden und wird nicht bei der Miete abgezogen. Ist zumindest bei uns in OÖ so.

Ich würde mich aber an deiner Stelle direkt bei der Stadt bzw. bei der arwag erkundigen.

[edit]
Hier ist der genau Gestzestext. Vielleicht hilft der weiter
http://www.wien.gv.at/recht/landesre...l/b6300000.htm
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Alt 27.05.2007, 23:17   #7
pong
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da ich sowieso vor kurzem eine geförderte Mietwohnung erworben habe (2008 ists fertig )

die Einkommensgrenze wird genau einmal geprüft und das ist vor Vertragsunterzeichnung, es ist somit eine Stichtagsprüfung zu welcher der aktuelle Jahreslohnzettel heranzgezogen wird, hast du die Förderung einmal zugesagt bekommen, ist sie dein (der aliquote Anteil wird event. zurückgefordert wenn dein Eigentumsanspruch entsteht und du von diesem Gebrauch machst)

pong
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Alt 29.05.2007, 19:45   #8
helmutpe
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Da kann ich Pong nur zustimmen, hatte mal/ habe schon wieder eine, bei der Ersten war ich schon ein Jahr drüber keine Forderungen seitens Finanz und beim Verkauf kriegst Du bis auf die diveresen Abzüge (1% per Jahr) alles wieder zurück

gruß helmi
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Gruß
Helmut
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Alt 29.05.2007, 21:04   #9
pong
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Nicht zu vergessen, dass sich angefangen von den Eigenmitteln über die Anuitäten in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen lässt

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Alt 31.05.2007, 15:21   #10
Hitman
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so, mal telefonisch bei arwag bzw. einem zweiten ähnliche bauträger (mischek) erkundigt.

finanzierungsbeiträge gibts beim auszug abzüglich 1% p.a. wieder retour.

zu den einkommensgrenzen. lt. mischek wird das nur zu beginn kontrolliert, es passiert also genau gar nichts, wenn man danach mehr verdient.

lt. arwag allerdings müsste man im grunde bei überschreitung der einkommensgrenzen die wohnung verlassen, da man nicht mehr förderungswillig ist. das magistrat führt stichprobenartige kontrollen durch. genaue konsequenzen konnte man nicht nennen, "es kann aber zu erheblichen probleme kommen, wenn das magistrat draufkommt."
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