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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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gesperrt
Registriert seit: 13.02.2006
Beiträge: 11
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Habe heute meinen Jahresausgleich erhalten,und da steht gleich im ersten Absatz der Erklärung,dass seit 2003 ,bei bestehenden Internetanschluss, der Jahresausgleich Online durchgeführt werden muss. Wie bitte prüfen die ob man einen anschluss hat?
Was soll der schwachsinn? |
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#2 |
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Master
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hm kann ich mir nicht vorstelln ..
ich habs heuer wieder den wisch ausgfüllt weil ich meine daten verschmissen hab ums online zu machen und keiner hat was gsagt =) hab allerdings auch wieder beantragt das ich die daten zum onlinesteuerausgleich machn wieder bekomm --> finds angenehmer und das geld bekommt man auch schneller
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[size=1][color=indigo][font=century gothic] What a beautiful day ![]() ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
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#3 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 01.12.2003
Beiträge: 234
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Also was ich weiß ist es keine Pflicht du kannst es da machen aber das du es musst hör ich zum ersten mal.... hab meine Erklärung auch noch von Hand gemacht!
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Theorie ist, wenn man alles weiss aber nichts funktioniert. Praxis ist, wenn alles funktioniert aber keiner weiss warum, Bei uns sind Theorie und Praxis vereint. Nichts funktioniert und keiner weiss warum. |
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#4 | |
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gesperrt
Registriert seit: 13.02.2006
Beiträge: 11
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Zitat:
Zitat Finanzamt :"Sie haben die Steuererklärung auf dem Papierformular L1 eingebracht.Das Einkommensteuergesetz sieht ab der Veranlagung 2003 vor,dass bei vorliegen eines Internetanschlusses die Steuererklärung elektronisch über FinanzOnline eingereicht werden muss." |
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#5 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 12.12.1999
Beiträge: 3.662
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Also ich versteh das so - man muss sie nicht machen, aber wenn man sie macht, dann bitte Online (natürlich vorausgesetzt man hat einen Internetzugang).
Reden wir hier eh über die Arbeitnehmerveranlagung?
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"I would buy a Mac today if I was not working at Microsoft." - Jim Allchin, Co-President, Platforms & Services Division, Microsoft Corporation |
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#6 |
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Master
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jo ma .. was wollnsn dagegn machn wennst das weiterhin in papierform machst? e nix
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[size=1][color=indigo][font=century gothic] What a beautiful day ![]() ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
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#7 | |
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gesperrt
Registriert seit: 13.02.2006
Beiträge: 11
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Zitat:
L1 ![]() |
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#8 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 25.04.2001
Alter: 45
Beiträge: 473
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ich schätze du hast damals 2003 die herstellungskosten für einen breitbandanschluß und die dazugehörigen monatlichen kosten abgesetzt.
ich glaub, daß diejenigen die den breitbandabschluß abgesetzt haben nun auch finanzonline nutzen müssen/sollen.
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#9 |
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Master
![]() Registriert seit: 29.07.2000
Alter: 62
Beiträge: 694
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soweit ich weiß gilt die pflicht nur für unternehmer, die die einkommensteuererklärung abgeben.
wobei: ich habs heuer erstmals online gemacht. geht verdammt schnell und es wird auch gleich berrechnet wieviel man zurückbekommt. einzig die erstmalige registrierung hat bei mir nicht gefunkt - musste ich beim finanzamt machen (ging aber ganz schnell; gleich beim empfang)
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Ich lebe über meine Verhältnisse aber unter meinem Niveau!
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#10 |
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Senior Member
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Steht bei mir auch immer dabei - hab sie jetzt dieses Jahr Online ausgefüllt - it doch angenehmer und man muss nicht aufs Finanzamt rennen.
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Kostenlose Zertifikate, Status: Notar, wenn wer etwas braucht bitte per PN melden. |
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