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Arbeiten & Geld verdienen in der IT-Branche Angebote und Fragen zu IT-Jobs

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Alt 22.04.2005, 20:09   #1
CruelAngel
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Standard gehaltsvorstellung?

Hallo, ich habe nächste woche bei einem Unternehmen in Wien einen Job Interview. Es handelt sich um eine Stelle als SysAdmin mit ein paar extra Aufgabenbereiche.

Also Hauptsächlich:

Administration des small business servers, wartung der firewall, datenbackup, aufsetzten neuer pcs, installationen der software usw... + betreuen der website...

die stellen sich vor, dass dies in 5-10 wochenstunden zu packen.

Leider hatte ich bis jetzt nicht wirklich Erfahrung im EDV-Arbeitsbereich, und würde gerne wissen wieviel ich als stundensatz verlangen kann?

mfg cA
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Alt 22.04.2005, 20:24   #2
pc.net
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wieviele clients? welche art arbeitsvertrag hast du?

bist du fix angestellt, freier dienstnehmer oder machst du dies auf honorarnoten-basis?

fragen über fragen, die die berechnung des stundensatzes beeinflussen ...
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Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
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Alt 22.04.2005, 20:27   #3
pong
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Alter, Erfahrung, Ausbildung?

pong
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Alt 22.04.2005, 21:46   #4
frazzz
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genau.
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pssst

tanj


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Alt 23.04.2005, 01:21   #5
CruelAngel
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Zitat:
Original geschrieben von pong
Alter, Erfahrung, Ausbildung?

pong
alter: 22
erfahrung: erfahrung auf honorar-basis: netzwerkadministration & sämtliche webdesign aufträge
ausbildung: matura & informatik studium (läuft noch)

arbeitsvertrag: weiss ich nicht, es wurde nicht angegeben. aber ich schätze mal, geringfügig bis teilzeit

oder vielleicht auch freier dienstnehmer....
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Alt 23.04.2005, 10:38   #6
pc.net
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also geringfügig wird sich das für diese tätigkeit IMHO nicht ausgehen ...

5-10 wochenstunden sind monatlich im durchschnitt 22-44 stunden ... und das geht sich selbst bei einem sehr geringen stundensatz nicht aus, damit netto noch was akzeptables übrigbleibt ...

als freier dienstnehmer mußt du auch diverse nebeneffekte beachten:
du bekommst im krankheitsfall kein krankengeld und bei auflösung des dienstverhältnissses kein arbeitslosengeld!
dies sollte daher durch eine höhere entlohnung ausgeglichen werden ...
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Alt 23.04.2005, 11:27   #7
CruelAngel
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Zitat:
Original geschrieben von pc.net
also geringfügig wird sich das für diese tätigkeit IMHO nicht ausgehen ...

5-10 wochenstunden sind monatlich im durchschnitt 22-44 stunden ... und das geht sich selbst bei einem sehr geringen stundensatz nicht aus, damit netto noch was akzeptables übrigbleibt ...

als freier dienstnehmer mußt du auch diverse nebeneffekte beachten:
du bekommst im krankheitsfall kein krankengeld und bei auflösung des dienstverhältnissses kein arbeitslosengeld!
dies sollte daher durch eine höhere entlohnung ausgeglichen werden ...
verstehe. OK... ok sagen wir mal es wird "freier dienstnehmer" oder es wird "teilzeit" oder "honorar"

wiviel kann ich jeweils verlangen? ich hätte so im sinn zwischen 12 und 15 euro. aber wieviel würdet ihr mir empfelen für die jeweiligen verträge.

und noch was: wie schauts mit der steuer aus, ab geringfügig muss ich die ja zahlen. wieviel prozent vom meinem gehalt wäre das dann? uws. bitte um eine kleine aufklärung
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Alt 23.04.2005, 13:18   #8
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steuerlich siehts so aus:
abhängig von etwaigen anderen beschäftigungen wird am jahresende eine gesamtsumme gebildet und von der zahlst du dann die lohn-/einkommenssteuer ...

pauschal gesprochen als faustregel: wenn du willst, dass 15 € netto für dich übrigbleiben mußt du 30 € brutto verlangen ...

das geht sich bei einem beschäftigungsverhältnis in der regel relativ gut aus ...

trifft zwar auf dich nicht zu, aber trotzdem zur info:
bei aufträgen, bei denen man als selbstständig erwerbstätiger (mit gewerbeschein oder als sogenannter "neuer selbstständiger") auftritt, sieht das ganze etwas anders aus ...
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Alt 23.04.2005, 16:57   #9
pong
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Wenn du - in deinem Alter - nebenbei studierst, solltest dir eher aufpassen, dass du nicht die Einkommensgrenze übersteigst ab welcher dir Studiengebührenerlass und Kinderbeihilfe wegfallen

Zum Stundenlohn: 20-23 solltest schon rausschlagen, sonst bleibt dir Netto kaum mehr was übrig

pong
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Alt 23.04.2005, 20:08   #10
CruelAngel
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Zitat:
Original geschrieben von pong
Wenn du - in deinem Alter - nebenbei studierst, solltest dir eher aufpassen, dass du nicht die Einkommensgrenze übersteigst ab welcher dir Studiengebührenerlass und Kinderbeihilfe wegfallen

Zum Stundenlohn: 20-23 solltest schon rausschlagen, sonst bleibt dir Netto kaum mehr was übrig

pong
familienbeihilfe bekomme ich nicht, und studiengebührerlass schon gar nicht... leider bin ich schon über die vorausgesetzte studienzeit drüber.

wieviel wäre die grenze für studenten, damit sie am ende des jahres keine steuern zahlen müssen? ich habe etwas von 6000 € gehört???? kann das stimmen?
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