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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 11.03.2005, 15:27   #1
row
Inventar
 
Registriert seit: 22.06.2001
Beiträge: 1.611


Standard Rechtsfrage: gewerbliche Nutzung einer Wohnung

Hi Leute,

eine Frage an die Juristen unter Euch:
wenn man eine Wohnung die vorwiegend für Wohnzwecke genutzt werden muss gewerblich nutzt und einen die Hausverwaltung deswegen kündigt hat man dann trotzdem noch die üblichen 3 Monate Kündigungsfrist oder kann einen die dann fristlos wegen Vertragsbruch rausschmeissen?
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Alt 11.03.2005, 15:41   #2
deathsaddam
Veteran
 
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Da der Bestand keine gewerbliche Nutzung hat, kann die Hausinhabung / Verwaltung keine solche dulden. Wäre für die auch ein stuerliches Prob ( MWSt-Satz 10 bzw. 20% )
Damit kannst du keine Namensschilder oder Werbetafeln anbringen, sonst rufst du sie auf den Plan. Was dir allerdings niemand verbieten kann, den geringeren Teil der Wohnung als ( z.B.: ) Freiberufler gewerblich zu nutzen, in dem es einen Arbeitsplatz mit dem zugehörigen Mobilar und Kram gibt. An der Tür oder Klingel ein Schildchen in normaler Größe, kein Prob. Diesen Teil kannst du entweder zur Gänze als Betriebsausgabe aliquot zur Gesamtmiete absetzen, soweit es Räume sind die du zusperren und ein 2.Wc beweisen kannst, oder du kannst den reinen Arbeitsplatz absetzen, die Höhe der gewerblichen Kosten ( Elektrik / Telefon / Internet ) müßtest du irgendwie belegen können.

So läuft es bei mir seit 17 Jahren.
Hoffe gedient zu haben ( bin zzt. in der gleichen Situation, habe einen kleinen Subzähler für mein "Büro" )
____________________________________
Nur Dummköpfe wissen auf alle Fragen eine Antwort.
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Alt 11.03.2005, 17:53   #3
row
Inventar
 
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@deathsaddam

Noch konkreter: Ich möchte eine Wohnung für Praxisgemeinschaft mieten. Die Hausverwaltung möchte die Wohnung aber nicht auf eine gewerbliche Nutzung/Praxis umwidmen, weiss aber über den geplanten Verwendungszweck bescheid (d.h. man darf z.B. Schild anbringen). Kann man sich da Schwierigkeiten einhandeln? Mit z.B. der Kündigungsfrist wenn sich Mieter beschweren, dass dann die Hausverwaltung so tut als hätte sie von der Praxis nie gewusst.

P.S: Mit MWSt. ist es weniger Problem, da Therapieleistungen MWSt. befreit sind.
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Alt 12.03.2005, 08:19   #4
row
Inventar
 
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Weiss da niemand Bescheid? Wäre dringend...
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Alt 12.03.2005, 21:53   #5
Christoph
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Hallo row,
handelt es sich um eine Miet- oder Eigentumswohnung?
Wie deathsaddam schreibt ist die gewerbliche Nutzung nur mit Zustimmung des Hauseigentümers/der Mietergemeinschaft möglich.
Ich würde mich auch nicht freuen wenn fremde Personen im Haus ein und aus gehen.
Hier ein Passus aus einem Mietvertrag:
3. Gebrauchsrecht des Mieters
Der Mietgegenstand darf ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden.
Jede widmungswidrige Verwendung des Mietgegenstandes wird ausdrücklich als Kündi-gungsgrund im Sinne des § 30 Abs. 2 Z 13 MRG vereinbart.

Ich würde mal eine erste anwaltliche Beratung (kostenlos) in Anspruch nehmen oder den Mieterschutzverband/die AK befragen.
____________________________________
Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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Alt 13.03.2005, 20:20   #6
Christoph
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Hallo row,
das Mietrechtsgesetz mit allen §§ findest Du da:
http://www.jusline.at/
Dann unter Juristische Suche Mietrechtsgesetz eingeben.

Ich hab nicht alles gelesen aber vielleicht hilft´s Dir weiter.

Kommt Dir honolulu bekannt vor? erwischt!
____________________________________
Liebe Grüße
Christoph

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Alt 14.03.2005, 06:17   #7
deathsaddam
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Wie schon meine Vorposter meinen, lesen ist immer gut ( interpretieren oft eine andere Sache )
Schriftliche Zustimmung muß aber unbedingt vorliegen. Du kannst sie austricksen, in dem du der Hausverwaltung "das Gespräch vom .." schriftlich bestätigst, "in dem ...bla, bla" vereinbart wurde. Eingeschrieben natürlich. Wenn sie da nicht schriftlich widersprechen, ist es auch vereinbart, da Verträge oder Ausweitungen / Abänderungen auch mündlich vereinbart sein dürfen. Die Beweislast würde auf jeden Falle bei dir liegen. Allerdings, wenn der Vertreter der Hausinhabung auch nicht doof ist und die Sache schluckt, wird er dir eine neue Vorschreibung des Mietzinses zukommen lassen, der Ortsüblichkeit angemessen, oder frei vereinbart, je nach Baujahr des Objektes. Da kann es auch zu Krämpfen deinerseits kommen.
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Alt 14.03.2005, 09:26   #8
row
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Danke für Eure Tipps!

@Christoph
Ja,ja - die Anonymität des www
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Alt 14.03.2005, 12:41   #9
Christoph
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Hallo row,
habe mit Google gesucht und eine Frage kam mir soooo bekannt vor.

Wie deathsaddam schreibt solltest Du unbedingt eine schriftlichen Zustimmung haben, ggf. mit seinem Trick des eingeschriebenen(!!) Briefes.

Zitat:
Original geschrieben von row
Danke für Eure Tipps!

@Christoph
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Christoph

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Alt 15.03.2005, 09:10   #10
row
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Okay, hat sich erledigt - die Hausverwaltung hat sich jetzt dezidiert gegen eine Praxis ausgesprochen. Besser jetzt vor Vertragsabschluss, als wenn die Schwierigkeiten später losgegangen wären...

Trotzdem danke für Eure Rückmeldungen!
row ist offline   Mit Zitat antworten
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