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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 07.10.2001
Alter: 59
Beiträge: 258
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hi
bei meinem polo läuft das pickerl mit 1/04 ab. darf man 3 oder 4 monate überziehen?weiß nicht mehr genau. sagen wir mal 3 monate ok.darf ich dann bis 30.4 fahren oder wenn das pickerl am 15.1 gemacht wurde nur bis 15.4?? oder den 3 monat bis ende des monat?? hoffe ist verständlich thx4info rd
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bin ein ganz lieber |
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#2 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 02.02.2001
Ort: South Central
Alter: 50
Beiträge: 7.248
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das pickerl kannst du 1 monat vor und 4 monate nach der ablauffrist machen.
http://www.oeamtc.at/netautor/pages/...g/1099903.html aber nicht vergessen, die strafe für ein abgelaufenes pickerl kann hoch ausfallen. ![]()
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A.C.A.B. |
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#3 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 15.07.2002
Beiträge: 301
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31. mai 2004 ist der letzte tag, an dem noch mit dem jetzigen pickerl fahren darfst.
ab 1. juni 2004 würde dir die polizei die kennzeichentafeln abnehmen, wenn sie dich erwischen. plus saftige strafe obendrauf. und wennst einen unfall hast, wirds auch nicht grad lustig werden mit der versicherung. |
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#4 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292
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also kennzeichenabnahme spielts in dem fall nur bei gefahr im verzug, ansonsten gibz u.u. eine saftige anzeige...
liegt aber anscheinend im ermessensspielraum des amtshandelnden ![]()
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pssst tanj |
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#5 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 15.07.2002
Beiträge: 301
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hmmm.... ohne gültigem pickerl kriegt man ja keine zulassung.
wenn also das pickerl abgelaufen ist, liegen die voraussetzungen für die zulassung nicht vor. natürlich kanns im ermessen des beamten liegen, aber darauf verlassen würd ich mich nicht, dass der nicht trotzdem die tafeln mitnimmt.... immerhin hätte er ja eine gute begründung dafür, wenn ers macht. |
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#6 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 07.10.2001
Alter: 59
Beiträge: 258
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super danke
gruß rd
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bin ein ganz lieber |
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#7 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292
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wenn das fzg. technisch einwandfrei ist, der halter nur "vergessen" hat rechtzeitig das pickerl zu machen, welche handhabe gäbe es da?
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pssst tanj |
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#8 |
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Inventar
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Nicht zu vergessen, daß Du bei abgelaufenem Pickerl in die Landesprüfstelle mußt - und dort wird bei weitem genauer geschaut als bei irgendeiner Werkstatt...
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mfg, TeeKiller |
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#9 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292
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Zitat:
dann ist wenigstens klar, das 100% sicher unterwegs bist oder was ![]()
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pssst tanj |
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#10 |
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Master
![]() Registriert seit: 07.01.2002
Alter: 51
Beiträge: 550
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Ist es nicht so, auch wenn das Pickerl nur einen Tag drüber ist das es im Falle eines Unfalls gar nicht mal so gut für einen aussieht?
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MfG HALLOGEN ~~~Wenn dir die Scheisse bis zur Nase reicht laß den Kopf nicht hängen~~~ |
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