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Alt 06.09.2003, 21:42   #11
_m3
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Registriert seit: 24.09.2001
Beiträge: 7.335


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Zitat:
§ 12. Elektronische Vertragserklärungen, andere rechtlich erhebliche elektronische Erklärungen und elektronische Empfangsbestätigungen gelten als zugegangen, wenn sie die Partei, für die sie bestimmt sind, unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann. Diese Regelung kann nicht zum Nachteil von Verbrauchern abbedungen werden.
152. Bundesgesetz, mit dem bestimmte rechtliche Aspekte des elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehrs geregelt (E-Commerce-Gesetz - ECG) und das Signaturgesetz sowie die Zivilprozessordnung geändert werden
http://www.vibe.at/misc/ecg_final.html#par.17
____________________________________
Weiterhin zu finden auf http://martin.leyrer.priv.at , http://twitter.com/leyrer , http://www.debattierclub.net/ , http://www.tratschen.at/ und via Instant Messaging auf Jabber: m3 <ät> cargal.org .
_m3 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.09.2003, 09:28   #12
Flink
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Registriert seit: 29.08.2001
Alter: 57
Beiträge: 904


Flink eine Nachricht über ICQ schicken Flink eine Nachricht über Skype™ schicken
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Eine Email kann heutzutage nur dann als zugestellt gelten, wenn du eine Bestätigungsemail zurückgesendet hast. Alles andere wäre rechtlich nicht haltbar.
Es ist 1. möglich, dass eine Email nicht zugestellt wurde, insbesondere deshalb, weil viele Provider Spam-Filter einsetzen.
2. Darf angesichts von soviel Spam-Emails keiner mehr erwarten, dass seine Emails auch gelesen werden.

Bezahle also die Mahngebühr nicht, sondern überweise den normalen Rechnungsbetrag.
____________________________________
Bibel
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Alt 08.09.2003, 18:21   #13
Woodz
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Benutzerbild von Woodz
 
Registriert seit: 23.03.2001
Alter: 49
Beiträge: 1.700


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@flink

eine bestätigung des mailerhalts ist rechtlich nicht notwendig.
das es mit bestätigung besser zu beweisen ist, ist eine andere sache-

wann ein mail zugestellt gilt wurde oben von _m3 schon zitiert.



zu pkt 1.
wenn du in du bei vertragsabschluss zustimmst auch rechnungen per mail zu erhalten, dann werden "fehler" auf seiten des empfangsservers dir zugerechnet.

zu pkt 2
das gleiche wie oben.
wenn du zustimmst, kannst du dich nicht mehr ausreden, dass du ja deine mails nicht liest.

lg
woodz
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