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Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#11 | |
Inventar
![]() Registriert seit: 24.09.2001
Beiträge: 7.335
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![]() Zitat:
http://www.vibe.at/misc/ecg_final.html#par.17
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Weiterhin zu finden auf http://martin.leyrer.priv.at , http://twitter.com/leyrer , http://www.debattierclub.net/ , http://www.tratschen.at/ und via Instant Messaging auf Jabber: m3 <ät> cargal.org . |
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#12 |
Hero
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![]() Eine Email kann heutzutage nur dann als zugestellt gelten, wenn du eine Bestätigungsemail zurückgesendet hast. Alles andere wäre rechtlich nicht haltbar.
Es ist 1. möglich, dass eine Email nicht zugestellt wurde, insbesondere deshalb, weil viele Provider Spam-Filter einsetzen. 2. Darf angesichts von soviel Spam-Emails keiner mehr erwarten, dass seine Emails auch gelesen werden. Bezahle also die Mahngebühr nicht, sondern überweise den normalen Rechnungsbetrag.
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Bibel |
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#13 |
Inventur
![]() Registriert seit: 23.03.2001
Alter: 49
Beiträge: 1.700
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![]() @flink
eine bestätigung des mailerhalts ist rechtlich nicht notwendig. das es mit bestätigung besser zu beweisen ist, ist eine andere sache- wann ein mail zugestellt gilt wurde oben von _m3 schon zitiert. zu pkt 1. wenn du in du bei vertragsabschluss zustimmst auch rechnungen per mail zu erhalten, dann werden "fehler" auf seiten des empfangsservers dir zugerechnet. zu pkt 2 das gleiche wie oben. wenn du zustimmst, kannst du dich nicht mehr ausreden, dass du ja deine mails nicht liest. lg woodz |
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