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Alt 09.07.2003, 21:38   #11
Gandalf
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Beiträge: 1.171


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Zitat:
Original geschrieben von zed



das stimmt so nicht ganz:


ein handradio oder autoradio ist GIS befreit solange es NICHT in deine eigenen 4 wänden betrieben wird!
Handradio kann stimmen

Autoradio kannst soweit ich weis - wannst schon einen gemeldeten Wohnsitzt hast - per zusatzlizen betreiben.

Wannst sonst nix hast muesstet auch wegen einem Autoradio Gebühr zahlen.
____________________________________
Sex ohne Liebe ist besser als gar kein Sex.
(Hugh M. Hefner)
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Alt 09.07.2003, 21:45   #12
zed
Inventar
 
Registriert seit: 11.10.2000
Beiträge: 2.458


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Zitat:
Original geschrieben von Herr Karl


falsch!
Portable-Geräte: Dort wo sie sich befinden, müssen sie gemeldet werden.
da liegst du aber leider falsch
wenn du aber das autoradio z.b. in deiner wohnung betreibst ist gebühr fällig.

@gandalf auch du liegst leider nicht richtig


auszug aus www.orf-gis.at:

--
Wer bezahlt was?


Eine einfache Antwort: Zahlen muss jeder, der eine Rundfunkempfangseinrichtung hat, also ein Gerät, mit dem Radio- und/oder Fernsehprogramme zu empfangen sind. Das ist richtig, aber nicht ganz genau. Zum Beispiel gibt es Befreiungen von der Rundfunkgebühr. Und Autoradios sind generell gebührenfrei.

Außerdem gibt es einen Unterschied für Privathaushalte und Unternehmen/Institutionen:

Privathaushalte

zahlen nur eine Rundfunkgebühr, unabhängig von der Zahl der Rundfunkempfangseinrichtungen. Also: Selbst wenn Sie in jedem Zimmer einen Fernsehapparat oder ein Radio oder beides haben, Sie zahlen nur eine Gebühr. Wenn Sie aber einen Zweithaushalt haben, also z.B. eine Ferienwohnung, ein Wochenendhaus oder eine zweite Wohnung, dann besteht dafür ebenfalls Melde- und Gebührenpflicht. Für das Fernsehgerät oder Radio im Schrebergarten oder im Landhaus muss deshalb ein zweites Mal gezahlt werden.

Unternehmen und Institutionen

müssen für die ersten zehn Empfangseinrichtungen an einem Standort eine Gebühr zahlen, und dann für jeweils bis zu zehn weitere Geräte eine weitere Gebühr. Also, wenn in einem Bürogebäude zehn Fernsehgeräte stehen, dann ist dafür eine Gebühr zu zahlen. Sind es zwischen elf und 20 Geräte, wird eine zweite Gebühr fällig, bis zu 30 eine dritte usw.

Es gibt aber Ausnahmen:

Wer zu einer der folgenden Gruppen gehört bezahlt nur ein Mal, egal wie viele Geräte sich am Standort befinden:
Betriebsstätten eines Rundfunkunternehmers und eines zur Herstellung, zum Vertrieb, zur Vermietung oder zur Reparatur von Rundfunkempfangseinrichtungen befugten Gewerbetreibenden für Zwecke der Ausübung eines Gewerbes (z.B. Elektrohändler)
Unterrichtsräume einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule
Amtsräume einer Bezirksverwaltungsbehörde, einer Polizei- oder einer Gendarmeriedienststelle
Betriebsstätten der Gastronomie sowie Gästezimmer gewerblicher Beherbergungsbetriebe (z.B. Hotels) und Privatzimmervermieter
Lehrlingsheime, Heime für ältere Menschen und Anstalten für die Rehabilitation oder Pflege von Behinderten
Ein wichtiger Hinweis:

Die Entrichtung von Kabel-, Satelliten-, Pay-TV-, AKM- oder sonstigen Gebühren ersetzt nicht die Rundfunkgebühr!
--

glaubts ma wos
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Best regards, ZeD

--
\"Quis custodiet ipsos custodes?\" (Juvenal)
--
\"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave.\" (Aristoteles)
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Alt 09.07.2003, 22:27   #13
3d0d2e36
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Registriert seit: 25.02.2003
Alter: 43
Beiträge: 13


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fragen wir einmal anders:

ich hab in meiner wohnung 1 x fernseher aus dem jahre dicke milch der als einzige daseinsberechtigung hat, video kassetten abzuspielen.

dazu habe ich noch eine anlage die einzig als verstärker für meine soundkarte dient.

wie kann ich vermeiden dafür orf zu zahlen ( tuner ist seit 5 jahren tot, antennen hab ich keine, sat schuessel detto, kein kabel).

ich seh es halt dafuer nicht ein zu zahlen- nutze eben genau 0 % des orf und gedenke genauso viel zu zahlen ( 20 € is halt für nix scho happig)


kann ich das mit verplomben loesen oder nicht? ( wenn nein schmeiss ich den alten krempl weg und tu das radio aus der anlage raus
3d0d2e36 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.07.2003, 22:51   #14
Memphis
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Die Antwort wird so sein: Kannst mit deinen geräten orf in irgendeiner form wahrnehmen/empfangen ? Wenn ja mußt du pecken, wenn nein, dann nicht.
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Alt 09.07.2003, 23:18   #15
maXTC
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Beiträge: 7.248


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Zitat:
Original geschrieben von zed
Und Autoradios sind generell gebührenfrei.
das stimmt schon... nur früher musste man eine zusatzbewilligung im auto mitführen (aber da warst du wahrscheinlich noch nicht auf der welt. ).

das wurde irgendwann in den 90ern aufgehoben.
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A.C.A.B.
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Alt 09.07.2003, 23:54   #16
Karl
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Mein Computer

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@zed!
Für den Zweitwohnsitz brauchte man aber früher keine zweite Rundfunkberechtigung wenn man Portablegeräte benutzte.

Gibt es das nicht mehr?
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M.f.G. Karl
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Alt 10.07.2003, 00:26   #17
Karl
Stammgast
 
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Beiträge: 11.093

Mein Computer

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Habe mich inzwischen auch auf der ORF Site schlau gemacht. Das ist aber arg mit den portable Geräten.

Theoretisch brauchst jetzt sogar für den Fernseher im Wohnwagen auch eine zweite Bewilligung.

Das ist aber eine ganz schöne, indirekte, Gebührenerhöhung.
____________________________________
M.f.G. Karl
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Alt 10.07.2003, 01:03   #18
Memphis
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Beiträge: 1.641


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Zitat:
Original geschrieben von maXTC
das stimmt schon... nur früher musste man eine zusatzbewilligung im auto mitführen (aber da warst du wahrscheinlich noch nicht auf der welt. ).

das wurde irgendwann in den 90ern aufgehoben.
Kann mich auch noch dunkel an die zeiten erinnern..
Memphis ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.07.2003, 01:04   #19
Gandalf
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hmmm stiummt das mitm autoradio

muss aber erst vor ein paar Jahren geändert worden sein - den ich hab noch so einen wisch fuers Auto
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(Hugh M. Hefner)
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Alt 11.07.2003, 00:50   #20
ruffy_mike
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Wenn die GIS-Heinis vorbeikommen, hilft nur noch die Hannibal Smith Methode!

Für sonstige Tips & Tricks am besten den endlos-Thread über GIS-Gebühren hier angucken!
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