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| Consumer Electronics Digitales TV, DVD-Player und DVD-Reviews |
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#11 | |
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Elite
![]() Registriert seit: 10.11.2000
Beiträge: 1.171
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Zitat:
Autoradio kannst soweit ich weis - wannst schon einen gemeldeten Wohnsitzt hast - per zusatzlizen betreiben. Wannst sonst nix hast muesstet auch wegen einem Autoradio Gebühr zahlen.
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Sex ohne Liebe ist besser als gar kein Sex. (Hugh M. Hefner) |
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#12 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.10.2000
Beiträge: 2.458
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Zitat:
![]() wenn du aber das autoradio z.b. in deiner wohnung betreibst ist gebühr fällig. @gandalf auch du liegst leider nicht richtig ![]() auszug aus www.orf-gis.at: -- Wer bezahlt was? Eine einfache Antwort: Zahlen muss jeder, der eine Rundfunkempfangseinrichtung hat, also ein Gerät, mit dem Radio- und/oder Fernsehprogramme zu empfangen sind. Das ist richtig, aber nicht ganz genau. Zum Beispiel gibt es Befreiungen von der Rundfunkgebühr. Und Autoradios sind generell gebührenfrei. Außerdem gibt es einen Unterschied für Privathaushalte und Unternehmen/Institutionen: Privathaushalte zahlen nur eine Rundfunkgebühr, unabhängig von der Zahl der Rundfunkempfangseinrichtungen. Also: Selbst wenn Sie in jedem Zimmer einen Fernsehapparat oder ein Radio oder beides haben, Sie zahlen nur eine Gebühr. Wenn Sie aber einen Zweithaushalt haben, also z.B. eine Ferienwohnung, ein Wochenendhaus oder eine zweite Wohnung, dann besteht dafür ebenfalls Melde- und Gebührenpflicht. Für das Fernsehgerät oder Radio im Schrebergarten oder im Landhaus muss deshalb ein zweites Mal gezahlt werden. Unternehmen und Institutionen müssen für die ersten zehn Empfangseinrichtungen an einem Standort eine Gebühr zahlen, und dann für jeweils bis zu zehn weitere Geräte eine weitere Gebühr. Also, wenn in einem Bürogebäude zehn Fernsehgeräte stehen, dann ist dafür eine Gebühr zu zahlen. Sind es zwischen elf und 20 Geräte, wird eine zweite Gebühr fällig, bis zu 30 eine dritte usw. Es gibt aber Ausnahmen: Wer zu einer der folgenden Gruppen gehört bezahlt nur ein Mal, egal wie viele Geräte sich am Standort befinden: Betriebsstätten eines Rundfunkunternehmers und eines zur Herstellung, zum Vertrieb, zur Vermietung oder zur Reparatur von Rundfunkempfangseinrichtungen befugten Gewerbetreibenden für Zwecke der Ausübung eines Gewerbes (z.B. Elektrohändler) Unterrichtsräume einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule Amtsräume einer Bezirksverwaltungsbehörde, einer Polizei- oder einer Gendarmeriedienststelle Betriebsstätten der Gastronomie sowie Gästezimmer gewerblicher Beherbergungsbetriebe (z.B. Hotels) und Privatzimmervermieter Lehrlingsheime, Heime für ältere Menschen und Anstalten für die Rehabilitation oder Pflege von Behinderten Ein wichtiger Hinweis: Die Entrichtung von Kabel-, Satelliten-, Pay-TV-, AKM- oder sonstigen Gebühren ersetzt nicht die Rundfunkgebühr! -- glaubts ma wos ![]()
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Best regards, ZeD -- \"Quis custodiet ipsos custodes?\" (Juvenal) -- \"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave.\" (Aristoteles) |
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#13 |
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Newbie
![]() Registriert seit: 25.02.2003
Alter: 43
Beiträge: 13
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fragen wir einmal anders:
ich hab in meiner wohnung 1 x fernseher aus dem jahre dicke milch der als einzige daseinsberechtigung hat, video kassetten abzuspielen. dazu habe ich noch eine anlage die einzig als verstärker für meine soundkarte dient. wie kann ich vermeiden dafür orf zu zahlen ( tuner ist seit 5 jahren tot, antennen hab ich keine, sat schuessel detto, kein kabel). ich seh es halt dafuer nicht ein zu zahlen- nutze eben genau 0 % des orf und gedenke genauso viel zu zahlen ( 20 € is halt für nix scho happig) kann ich das mit verplomben loesen oder nicht? ( wenn nein schmeiss ich den alten krempl weg und tu das radio aus der anlage raus ![]() |
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#14 |
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Gesperrt
Registriert seit: 02.07.2000
Beiträge: 1.641
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Die Antwort wird so sein: Kannst mit deinen geräten orf in irgendeiner form wahrnehmen/empfangen
? Wenn ja mußt du pecken, wenn nein, dann nicht. |
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#15 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 02.02.2001
Ort: South Central
Alter: 50
Beiträge: 7.248
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Zitat:
). das wurde irgendwann in den 90ern aufgehoben.
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A.C.A.B. |
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#16 |
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Stammgast
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@zed!
Für den Zweitwohnsitz brauchte man aber früher keine zweite Rundfunkberechtigung wenn man Portablegeräte benutzte. Gibt es das nicht mehr?
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M.f.G. Karl |
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#17 |
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Stammgast
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Habe mich inzwischen auch auf der ORF Site schlau gemacht. Das ist aber arg mit den portable Geräten.
Theoretisch brauchst jetzt sogar für den Fernseher im Wohnwagen auch eine zweite Bewilligung. Das ist aber eine ganz schöne, indirekte, Gebührenerhöhung.
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M.f.G. Karl |
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#18 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 02.07.2000
Beiträge: 1.641
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Zitat:
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#19 |
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Elite
![]() Registriert seit: 10.11.2000
Beiträge: 1.171
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hmmm stiummt das mitm autoradio
muss aber erst vor ein paar Jahren geändert worden sein - den ich hab noch so einen wisch fuers Auto ![]()
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Sex ohne Liebe ist besser als gar kein Sex. (Hugh M. Hefner) |
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#20 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 10.12.2001
Ort: Wien
Alter: 44
Beiträge: 2.651
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Wenn die GIS-Heinis vorbeikommen, hilft nur noch die Hannibal Smith Methode!
![]() Für sonstige Tips & Tricks am besten den endlos-Thread über GIS-Gebühren hier angucken!
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If the milk turns out to be sour, I ain't the kinda pussy to drink it. "Every time I see an Alfa Romeo go by, I tip my hat" - Henry Ford |
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