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#5 |
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Schon länger dabei
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Man hat keinen Anspruch auf 24 Monate Garantie, sondern auf 24 Monate Gewährleistung.
Wobei in den ersten 6 Monaten die Beweisplicht, daß das gekaufte Teil bereits beim Kauf so Fehlerhaft war, das der spätere Schaden dadurch aufgetreten ist nicht beim Käufer liegt. Nach den 6 Monaten liegts am Käufer. Verschleiß gibts sicher, aber selbst nach 12 Monaten BurnIn darf ne CPU noch net kaputt sein.
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