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Alt 14.05.2003, 12:19   #8
technomage
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Beiträge: 54


Standard

Also nach Auskunft beim Finanzamt kann ich pc.net recht geben. Dieser Steuervorteil ist als Sonderausgaben absetzbar wobei hier nicht die Viertelregelung zutrifft sondern der volle Betrag bis zu den 40 € eben. Des weiteren ist eine berufliche Notwendigkeit hier auch keine Vorraussetzung mehr. Auch wenns nur bis nächstes Jahr befristet ist werd ich trotzdem umsteigen. Wer weiß was es bis dahin noch so alles auf dem Providermarkt gibt.
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