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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#10 |
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Senatorin
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kurze anregungen zum nachdenken...
folgende situation: bewerbungsgespräch. mann (familienvater mit 2 kinder) bewirbt sich. wird der personalchef/die personalchefin ihn, wie er das managet wenn eines seiner kinder krank wird? Frauen verdienen im Durchschnitt um 39% weniger als Männer. Dies liegt ganz wesentlich in der gesellschaftlichen Bewertung der Arbeit begründet: Bereiche, in denen vor allem Frauen beschäftigt sind (FriseurInnen, Textilbranche,Handel), werden generell niedriger bewertet als sog. Männerberufe. Mehr als ein Drittel aller berufstätigen Frauen verdienen weniger als 1000 Euro brutto. Ein "Schicksal", das sie nur mit 7% der berufstätigen Männer teilen. Ein gesetzlich festgesetzter (wertgesicherter) Mindestlohn würde die Lohndifferenz wohl kaum abschaffen, aber doch binnen kurzer Zeit deutlich reduzieren. Die Forderung nach einem Mindestlohn hat bisher den meisten Widerspruch erregt. Vertreter der Wirtschaftskammer fragten öffentlich, wer das bezahlen solle und warnten vor drohenden Insolvenzen und Betriebsverlagerungen. Anschaulicher kann nicht mehr vorgeführt werden, daß Frauen in Niedriglohnbranchen nicht als Leistungsträgerinnen, sondern als Kostensenkungsfaktor angesehen werden Von etwa 150.000 in prekären Arbeitsverhältnissen (Teilzeit, Geringfügigkeit) Beschäftigten in Österreich sind 110.000 Frauen. Da für sie keine Sozialabgaben zu bezahlen sind, erwerben sie keine Ansprüche auf Sozialleistungen. Die Zahl der in ungesicherten Verhältnissen Beschäftigten ist stark im Wachsen begriffen. Es wächst damit auch die Zahl derer, die über keinerlei oder (wie im Fall vieler Teilzeitbeschäftigten) nur unzureichende soziale Absicherung verfügen. Die Einbeziehung des PartnerInneneinkommens bei der Berechnung der Notstandshilfe bzw der Ausgleichszulage trifft fast ausschließlich Frauen und dient zu nichts anderem, als Abhängigkeiten zu schaffen bzw aufrecht zu erhalten Das Fehlen geeigneter Kinderbetreuungseinrichtungen trifft Frauen gleich mehrfach. In der Praxis tragen sie zum einen die volle Last der Kinderbetreuung, gleichzeitig wird diese Last (zB seitens des AMS, aber auch der ArbeitgeberInnen) als Repressionsmittel gegen sie eingesetzt. Grundsätzlich betrifft Kindererziehung Männer wie Frauen und muß für beide mit Berufstätigkeit vereinbar sein können. Damit in Zusammenhang steht auch die Frage der Qualität von Kinderbetreuungseinrichtungen. Die Angleichung des Pensionseintrittsalters ergibt sich nach Ansicht des VfGH aus dem Gleichheitsgrundsatz. Dem gegenüber steht eine eklatante Ungleichheit zu Lasten von Frauen bezüglich Arbeitsleistung, Bezahlung usw. lg cin
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Ich bin zwar nicht getauft, dafür aber geimpft __________________ Wenn es stimmt, dass Not die Mutter der Erfindung ist, dann ist mit Sicherheit Unvernunft die Großmutter der Verzweiflung __________________ If you can\'t dazzle \'em with brilliance, baffle \'em with bullshit. |
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