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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 31.01.2003, 10:55   #1
Quintus14
Inventar
 
Registriert seit: 22.09.1999
Ort: Wien-West
Beiträge: 3.645


Frage Konsumentenrechte in der EU durchsetzen?

Hi@all,

Situation: ich kauf' ein teures Profi-Gerät (DV-Recorder) in Deutschland, ich weiß, dass es sich um einen sogenannten "Direktimport" handelt, ist auch deutlich preiswerter als im offiziellen Handel.

Der Händler erklärte mir vor dem Kauf schriftlich per Email, dass
  • Vorauskasse notwendig ist (no na),
  • eventuelle Garantieansprüche über ihn zu laufen haben, und
  • dass dem Teil eine deutsche Gebrauchsanweisung beiliegt.
Nach Erhalt des Geräts (23.12.02) stellte ich fest, dass die Gebrauchsanweisung nur in japanisch-koreanischen Schriftzeichen beiliegt - also unlesbar für unsereins.

Ich hab' jetzt mittlerweile 3 x per Fax urgiert, mir eine deutsche (notfalls englische) Gebrauchsanweisung zukommen zu lassen. Zuletzt hab' ich auch eine Frist gesetzt - wenn sich bis dahin nichts tut, werde ich rechtliche Schritte einleiten.

Natürlich tut sich nichts, der Händler wartet anscheinend, bis mir die Urgenzen zu blöd werden....

Was tun? Gibt's einen EU-weiten Konsumentenschutz? Wie kann ich der Firma jetzt "zuwesteigen", ohne dass ich jetzt kostenpflichtige Rechtsanwälte bemühen muss?

Danke für Ideen....

MfG
Quintus
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Alt 31.01.2003, 13:18   #2
maXTC
Inventar
 
Registriert seit: 02.02.2001
Ort: South Central
Alter: 50
Beiträge: 7.248


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warum wendest du dich nicht direkt an den hersteller? europa vertretung? schreib einfach, dass die beschreibung gefehlt hat, oder du eine englisch/deutsche brauchst!

sollte eigentlich kein problem sein!
____________________________________
A.C.A.B.
maXTC ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.01.2003, 15:15   #3
Quintus14
Inventar
 
Registriert seit: 22.09.1999
Ort: Wien-West
Beiträge: 3.645


Standard

Weils ein Japan-Direktimport ist, kann also die Europavertretung nix dafür. Und irgendwie hat doch der Händler da eine Verpflichtung, denk' ich.

MfG
Quintus
Quintus14 ist offline   Mit Zitat antworten
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