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Spiele Rat & Tat bei Problemen mit Spielen

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Alt 05.01.2003, 15:54   #20
EKoston
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Beiträge: 387


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Ich hab mich da leider falsch ausgedrückt.
Ich weiß nicht ob dieses gesetzt auch in österreich gilt in deutschland aber 100%

"Wer mit dem Gedanken spielt, sich die US- Version von RtCW zu besrogen, sei hiermit gewarnt: Der Erwerb des Spiels ist eine Straftat und kein Kavaliersdelikt.

Einfuhr und Verbreitung der US- Version von RtCW verstößt gegen das Strafgestz. Grund dafür ist die Abbildung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen(in diesem Fall Hakenkreuze, SS-Runen etc.). Auch bei Bestllung des Titels im Ausland macht man sich strafbar, da das deutsche Strafrecht auch das im Ausland stattfindende Versenden derartiger Spiele verbietet.
Als Besteller von RtCW (US) laufen sie Gefahr, dass die Staatsanwaltschaft gegen sie wegen Teilnahme an dieser gesetzteswidrigen Tat ermittelt (selbst wenn dem Versender aufgrund der geltenden Gesetze in seinem Land keine strafe droht).
Deutsche Import-Händler werden demtentsprechend die Finger davon lassen."

Quelle: PC Games 01/2002
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