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Alt 12.11.2000, 13:21   #18
Satan_666
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Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010


Beitrag

@Wolf42

Hmm, als ich noch in der Bank gearbeitet habe und dort EDV-mäßig gerade für den Zahlungsverkehr zuständig war: ich habe immer geglaubt, es gäbe 2 Formen von "Geld holen von einem fremden Konto": den Einziehungsauftrag und den Abbuchungsauftrag.

Der Unterschied ist folgender:
beim Einziehungsauftrag wird die Bank darüber verständigt, dass ich einer Institution das Recht einräume, Geld von meinem Konto abzubuchen - dies muß ich auch mittels Unterschrift bestätigen - und kündigen, sollte das Vertragsverhältnis mit der Institution wegfallen (typisches Beispiel: Einziehung von Mieten, Jahreskarten der Öffis,...).
beim Abbuchungsauftrag genügt es, wenn sich der Konto-Inhaber und die einziehende Institution - auf welche Weise auch immer - einigen, dass vom Konto Geld abgebucht werden darf (typisches Beispiel: früher konnte man mit der Bankomatkartei bei diverse Händler zahlen, aber nicht mit Code sondern mit Unterschrift -> Abbuchungsauftrag); über diese Vereinbarung weiß die Bank selber nichts. Dafür muß der Einziehende eben die Vereinbarung unterschreiben, dass nicht widerrechtlich Geld eingezogen werden darf und der Konto-Inhaber innerhalb von 42 Banktagen das Recht hat, das Geld ohne Angaben von Gründen wieder rückzufordern. Hier ist es jedoch so, dass ich zu meiner Bank gehen kann, und den Einzieher in eine so genannte "Negativ-Liste" eintragen zu lassen (das ist das, was du unter "händischer Prüfung" gemeint hast) und die Bank darf dann einen Abbuchungsauftrag von diesem eben nicht durchführen. Rein theoretisch kann JEDER so eine Vereinbarung mit der Bank abschließen und dann wie wild von bekannten Konten abbuchen (wurde auch schon von AK und Gewerkschaft kritisiert) - der Empfänger dieses Geldes kann aber erst nach 42 Tagen über dieses verfügen, da ja die Möglichkeit besteht, dass eben rückgebucht wird.

Aus Kostengründen kommt heute fast ausschließlich die 2.Variante zum Tragen.

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