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Alt 18.07.2002, 01:18   #12
lual
Jr. Member
 
Registriert seit: 11.06.2002
Beiträge: 46


Standard

Zitat:
Original geschrieben von Sloter
Bei Fotos mit Personen ist das so eine Sache.

Wenn die Person eindeutig zu erkennen ist, brauchst du eine Einverständniserklärung der person das du das Bild veröffentlichen darfst.

Ausnahme ist zb. wenn du eine Kirche fotografierst und da läuft zufällig einer vorbei.

Personen in befänglicher Situation (Saufgelage) können beim veröffentlichen eine Menge Probleme bereiten.
Solche Schnappschüße würde ich nur mit Einverständniserklärung der Personen veröffentlichen.

Sloter
hi, nur am rande... ich hab gehört, daß das mit dem veröffentlichen von fotos fremder personen kein problem geben kann, sofern die personen im öffentlichen raum geknipst worden sind. als solches zählt vermutlich auch ein öffentlich zugängliches wirtshaus. wer im rausch einen striptease am wirtshaustisch hinlegt ist selber schuld an seiner peinlichkeit mein wissen beziehe ich von einem fotoschulelehrer (der sollte sich auskennen).
____________________________________
lg lual
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