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Alt 17.04.2002, 15:47   #4
AnDee
Master
 
Registriert seit: 29.12.2001
Beiträge: 658


Standard @ottwald

grundsätzlich kannst du so was nicht als vertragsbruch bezeichnen. schließlich ist das ein freiwilliges service bzw angebot deines netzanbieters und wird in deinem vertrag den du unterschrieben hast nirgends erwähnt.

es gibt ja mehrere bsp. zB Neustaffelung des Kündigungsverzichts bei Max.

großartige geschenke wird es nicht mehr geben. umts muß ja auch noch finanziert werden.
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