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Alt 03.11.2001, 15:04   #3
Lord Frederik
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9. Dauer der Vereinbarung, Kündigung, fristlose Auflösung

Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Bei Online-Anmeldungen ist es eine wesentliche vertragliche Verpflichtung des Kunden, sich binnen angegebener Frist unter Angabe wahrheitsgemäßer Daten registrieren zu lassen. Das Vertragsverhältnis kann zum Ende jedes Kalendermonats unter Einhaltung einer Frist von einem Monat von beiden Vertragspartnern ohne Angabe eines Grundes gekündigt werden.

Werden Jet2Web Internet-Dienste vergünstigt abgegeben, kann eine Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Werktagen zu jedem Termin erfolgen. Eine Kündigung durch den Betreiber kann insbesondere bei ungewöhnlich hoher Abfrage angemieteter WWW-Seiten, überproportionalem Datentransfer, Überschreitung der Nutzung als Einzelzugang (sofern eine solch eingeschränkte Nutzung in den
Leistungsbeschreibungen vereinbart ist) und bei Sperre oder bei Einstellung eines Dienstes erfolgen. Sofern der Kunde Verträge hinsichtlich des Leistungspakets aonspeed abgeschlossen hat, kann der Kunde den Vertrag zum Schluss eines jeden Werktages unter Einhaltung einer sechstätigen Kündigungsfrist kündigen, wobei die Frist mit Zugang der Kündigung beginnt. Der Samstag gilt nicht als Werktag. Die von aonspeed umfassten Dienste können vom Bereitsteller und vom Kunden nur als Gesamtpaket aufgekündigt werden, wobei jedoch der vorhandene Telefonanschluss aufrecht bleibt (es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich anderes), um die Bereitstellung der Sprachtelefondienste gemäß dem gesetzlichen Auftrag zur Grundversorgung gewährleisten zu können. Bei Vorliegen eines wichtigen Auflösungsgrundes, sei es auch nur hinsichtlich eines Dienstes, kann hingegen das gesamte Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden.

Sofern der Kunde einen Vertrag hinsichtlich der Leistungspakete NEWS Online Club abgeschlossen hat, verzichtet der Bereitsteller für 39 Monate ab Abschluss des Vertrages mit dem NEWS Online Club auf sein Kündigungsrecht. Davon unbeschadet bleiben die Rechte des Bereitstellers hinsichtlich Auflösung und Sperre des Dienstes aufrecht. Mit dem Kunden kann eine Mindestvertragsdauer vereinbart werden, in welcher der Kunde zur Kündigung des Vertrages nicht berechtigt ist. Sofern ein anderes Leistungspaket Vertragsgegenstand wird, gilt mit Wirksamkeit des Wechsels die Mindestvertragsdauer - sofern vorgesehen - dieses Leistungspakets als vereinbart.
Die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Kunden oder der Tod des Kunden beendet das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Bis zum Eingang der Mitteilung des Todes des Kunden haften Nachlass bzw die Erben für Entgelte.

Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis im Ausmaß von mindestens zwei Monatsentgelten im Verzug, so kann der Bereitsteller unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und unter Androhung der Vertragsauflösung das Vertragsverhältnis auflösen, wenn der Kunde erfolglos gemahnt wurde.

Verletzt der Kunde vertragliche oder gesetzliche Pflichten, insbesondere auch solche, die der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Dienstes oder dem Schutz Dritter dienen, so kann der Bereitsteller das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung auflösen.

Weiters ist der Bereitsteller zur Auflösung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn der Kunde wiederholt gegen die Netiquette oder gegen den Verhaltenskodex verstößt oder durch ungebetenes Werben (€ 101 TKG), aggressives Direct Mailing oder in anderer Form andere Teilnehmer belästigt, diese bedroht oder schädigt oder sonst wiederholt gegen Gesetze verstößt.
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