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#2 |
Veteran
![]() Registriert seit: 13.07.2001
Beiträge: 206
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![]() Es kommt daruaf an, was in den AGBs steht. Sollte dort ein Fälligkeitstermin des Einzuges stehen, wäre der vorzeitige Einzug rechtswidrig.
Der Provider darf allerdings bis zum Ende des Vertrages sicher den bis zum 30.10 anfallenden anteiligen Betragd er Providergebühr verrechnen, aber sicher nicht mehr. Wenn du einen Anwalt kennst, dann bitte ihn, einen Brief zu schreiben. Briefkopf eines Anwaltes wirkt oft Wunder! ![]() Greets! |
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