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Hardware-Probleme Rat & Tat bei konkreten Hardware- und Treiberproblemen

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Alt 12.02.2000, 12:55   #5
Neo
Inventar
 
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Beiträge: 3.662


Beitrag

Grundsätzlich ist der Aufkleber auch in Österreich nur "Zierde" und hat nichts mit der Rechtslage zu tun.
Garantiemindestzeit sind in Österreich 6 Monate. Darüber hinaus ist es eine vom Händler freiwillig gegebene Zusatzgarantie.
Wenn du also 1 Jahr Garantie hast und im 7. Monat beispielsweise einen CD-Brenner einbaust und es geht etwas schief, kann es schon sein, dass der Händler aus der Garantie aussteigt. Das kann er aber in den ersten 6 Monaten nicht.
Was anderes ist es, wenn du grob fahrlässig gehandelt hast, z.B. eine Komponente absichtlich zerstört hast.
Aber wer soll das vor Gericht beweisen, dass das nicht absichtlich ruiniert wurde? Ein Richter der keine Ahnung von der Materie hat, wird wohl dem Händler recht geben.
Allerdings einigen sich Kunde und Händler meist schon vor einer solchen Verhandlung.

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Grüße .::Neo::.
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