http://www.t-mobile.at/agb/
dort findest du im abschnitt "GESCHÄFTSKUNDEN" die "
Besondere Vertragsbestimmungen für Businesskunden" ... welche version für dich anwendung findet solltest du aufgrund des datums des vertragsschlusses bzw. letzte aktive vertragsverlängerung erkennen können ...
soweit ich das sehe ist der punkt 2 der BVB in version 3 und 4 aber sowieso gleich
Zitat:
2. Mindestvertragsdauer für Einzelanschlüsse
2.1. Allgemeines
Die Mindestvertragsdauer eines jeden Einzelanschlusses
beginnt mit dem Zeitpunkt der Aktivierung der
betreffenden SIM-Karte. Die einzelnen Anschlüsse (SIM)
besitzen, wenn in Ihrem Angebot nicht anders geregelt,
eine selbständige Mindestvertragsdauer von 24 Monaten.
Wird der jeweilige einzelne Anschluss (SIM) nicht vor
Ablauf der Mindestvertragsdauer unter Einhaltung einer
Frist von 3 Monaten gekündigt, verlängert sich die
Mindestvertragsdauer für den jeweiligen Anschluss
automatisch um weitere 12 Monate. Eine ordentliche
Kündigung kann jeweils nur mit Wirkung zum Ende der
vereinbarten Mindestvertragsdauer erfolgen. Die
Mindestvertragsdauer der einzelnen Anschlüsse (SIM)
kann auch durch nachträgliche Aktionen wie
vorübergehende Stilllegungen von SIM Karten, vorzeitige
Tarifwechsel oder das Anmelden von tarifbindenden
Optionen (Punkt 3.1) etc. verlängert werden
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btw: beachte auch punkt 1 der BVB
