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Alt 06.06.2016, 19:09   #5
Roscoe
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Beiträge: 248


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Wie pc.net geschrieben hat - B2C Geschäfte sind für den Gesetzgeber "schützenswerter" als B2B.

Bei Telekommunikations Verträgen ist im B2B Bereich eine quasi stillschweigende Verlängerung durchaus üblich, dazu muss sie aber Vertragsbestandteil sein oder in den datums- bzw. anderweitig mit diesem Vertrag verbundenen AGB eindeutig angeführt sein.

Diese Informationen solltest Du erhalten haben, wenn nicht UND T-Mobile stellt sich auf den Standpunkt "1 Jahr Verlängerung ist vereinbart", verlange die Zusendung einer Vertragskopie und der zugehörigen AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Denn, wenn ihr das vertraglich vereinbart habt, dann können sie das sicher auch beweisen. Oder auch nicht
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