WCM - Das österreichische Computer Magazin Forenübersicht
 

Zurück   WCM Forum > Meinung & Community > News & Branchengeflüster

News & Branchengeflüster aktuelle News von Lesern, sowie Tratsch und Insiderinformationen aus der Computerbranche

Microsoft KARRIERECAMPUS

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 07.06.2015, 20:01   #1
Christoph
Mod, bin gerne da
 
Benutzerbild von Christoph
 
Registriert seit: 09.11.1999
Ort: W, NÖ
Alter: 74
Beiträge: 13.646


Standard

Näheres, Gesetztestext, Erläuterungen, etc., zum Gesetztesentwurf findest Du da:
Urheberrechts-Novelle 2015
____________________________________
Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
Christoph ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.06.2015, 20:08   #2
ZombyKillah
Trashtroll
 
Benutzerbild von ZombyKillah
 
Registriert seit: 19.10.2008
Ort: far away but still in austria
Beiträge: 1.194

Mein Computer

Standard

Danke!

Dann lese ich mir das mal als ganzes durch
____________________________________
It's more fun to write crap that nothing!
Just kidding.

Ich bin für kreative Rechtschreibung, da kann man keine Fehler machen
ZombyKillah ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.06.2015, 20:31   #3
ZombyKillah
Trashtroll
 
Benutzerbild von ZombyKillah
 
Registriert seit: 19.10.2008
Ort: far away but still in austria
Beiträge: 1.194

Mein Computer

Standard

Nein, der Satz wird genau so drinnen stehen:
Zitat:
4. § 42 Abs. 5 erster Satz lautet:
„Eine Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch liegt vorbehaltlich der Abs. 6 und 7
nicht vor, wenn sie zu dem Zweck vorgenommen wird, das Werk mit Hilfe des Vervielfältigungsstückes
der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, oder wenn hiefür eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte
oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.“
Würdet Ihr das ebenfalls so interpretieren, dass man keinerlei öffentlich erhältliche Werke für den Privatgebrauchen kopieren darf?!

Info: Abs. 6 & 7
6 behaldelt, dass Bildungseinrichungen Kopien anfertigen dürfen.
7 verstehe ich nicht was das behandelt ...
soweit ich es kapiere, dass man die eigenen Werke kopieren darf ... und zum Anderen Werke die veröffentlicht wurden ... aber nie erschienen sind ... wie auch immer das geht.
____________________________________
It's more fun to write crap that nothing!
Just kidding.

Ich bin für kreative Rechtschreibung, da kann man keine Fehler machen
ZombyKillah ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.06.2015, 20:54   #4
ZombyKillah
Trashtroll
 
Benutzerbild von ZombyKillah
 
Registriert seit: 19.10.2008
Ort: far away but still in austria
Beiträge: 1.194

Mein Computer

Standard

Was anderes was mir gerade aufgefallen ist ... Abs. 6 ... wird von „Schulen und Universitäten“ auf „Schulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen“ geändert ...

Jetzt habe ich einige Zeit überlegt wer "andere Bildungseinrichtungen" sind ... dabei ist mir zunächst mal Kindergarten eingefallen ... und dann noch der ORF ... der mit seinen Bildungsauftrag natürlich auch einen Bildungseinrichtung darstellt ... so traurig sich das anhört ...

... naja ... da stehen noch so Sachen wie ... Zwecke des Unterrichts ... gerechtfertigten Umfang ... ok ... darf sein
... würde mich aber nicht wundern wenn klassische Werke ohne Zahlung an Uhrhebelrechtsbesitzer im ORF mit dem Argument ausgestrahlt werden, dass das Werk zur Weiterbildung übertragen wird.
____________________________________
It's more fun to write crap that nothing!
Just kidding.

Ich bin für kreative Rechtschreibung, da kann man keine Fehler machen
ZombyKillah ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.06.2015, 20:54   #5
lowrider82
Inventar
 
Benutzerbild von lowrider82
 
Registriert seit: 17.05.2014
Ort: Mechiko
Alter: 11
Beiträge: 2.036


Standard

Ich interpretiere eher, daß es weiterhin möglich bleibt, eine Aufnahme (und von derer Kopien für den Privatgebrauch) zu machen. Denn der letzte Teil behandelt beides als rechtswidrig (hergestellt und öffentlich zugänglich) gemacht. Wenn es rechtens veröffentlicht oder rechtens kopiert wurde, darfst eine Privatkopie machen.
____________________________________
Zitat:
Die einzige Konstante im Universum ist die Veränderung.
Heraklit von Ephesus
lowrider82 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.06.2015, 22:02   #6
ZombyKillah
Trashtroll
 
Benutzerbild von ZombyKillah
 
Registriert seit: 19.10.2008
Ort: far away but still in austria
Beiträge: 1.194

Mein Computer

Standard

Ich weiß die deutsche Sprache ist nicht eindeutig ... ich formuliere um:
Code:
IF (Zweck == das Werk öffentlich zugänglich zu machen
| Quelle == Rechtswiedrig 
| Vorlage == Öffentlich)
THEN: keine privat Kopie
Es steht leider kein und ... nur oder ... selbst wenn ich klammern setze, bleibe ich bei den logischen Ergebnis, dass jede Kopie einer öffentlichen Vorlage keine Kopie für den privaten Gebrauch sein kann.
____________________________________
It's more fun to write crap that nothing!
Just kidding.

Ich bin für kreative Rechtschreibung, da kann man keine Fehler machen
ZombyKillah ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.06.2015, 22:11   #7
lowrider82
Inventar
 
Benutzerbild von lowrider82
 
Registriert seit: 17.05.2014
Ort: Mechiko
Alter: 11
Beiträge: 2.036


Standard

Zitat:
oder wenn hiefür eine offensichtlich rechtswidrig (hergestellte
oder öffentlich zugänglich gemachte) Vorlage verwendet wird.
Ich seh es so.
____________________________________
Zitat:
Die einzige Konstante im Universum ist die Veränderung.
Heraklit von Ephesus
lowrider82 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2015, 19:09   #8
ZombyKillah
Trashtroll
 
Benutzerbild von ZombyKillah
 
Registriert seit: 19.10.2008
Ort: far away but still in austria
Beiträge: 1.194

Mein Computer

Standard

ok, das macht mehr Sinn.

Ich verstehe noch immer nicht, warum Gesetze nicht in Pseudocode geschrieben werden.
Würde das lesen einfacher machen.

@Satan:
Das Problem ist, dass die deutsche Sprache keine eindeutigen Klammern einer logischen Verknüpfung definiert und die Interpretation so und so möglich ist.
____________________________________
It's more fun to write crap that nothing!
Just kidding.

Ich bin für kreative Rechtschreibung, da kann man keine Fehler machen

Geändert von ZombyKillah (08.06.2015 um 19:14 Uhr).
ZombyKillah ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2015, 08:16   #9
Satan_666
Inventar
 
Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010


Standard

Zitat:
Zitat von ZombyKillah Beitrag anzeigen
Es steht leider kein und ... nur oder ... selbst wenn ich klammern setze, bleibe ich bei den logischen Ergebnis, dass jede Kopie einer öffentlichen Vorlage keine Kopie für den privaten Gebrauch sein kann.
Scheint tatsächlich eine schwere Sprache zu sein, meine Muttersprache:

Zitat:
4. § 42 Abs. 5 erster Satz lautet:
"Eine Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch liegt vorbehaltlich der Abs. 6 und 7 nicht vor, wenn sie zu dem Zweck vorgenommen wird, das Werk mit Hilfe des Vervielfältigungsstückes der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, oder wenn hiefür eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."
Ich lese das so:

Ich mache dann eine legale Kopie, wenn ...

Zitat:
a) ich nicht vorhabe, diese Kopie öffentlich zugänglich zu machen
ich sie also beispielsweise nicht in der bekannten Szene anbieten werde (das Weitergeben einer Kopie davon an mir nahe stehenden Personen (Verwandte, Freunde, Kollegen) ist weiterhin erlaubt)

... und ...

Zitat:
b) ich mir sicher bin, dass die Beschaffung meiner Kopie nur von einem legalen Anbieter stammt
wobei auch der ORF zu den legalen Anbietern zählt, weshalb ich auch weiterhin das ORF-Programm aufnehmen darf; und auch das Mitschneiden von Streamingdiensten oder der Erwerb über Downloadseiten ist weiterhin legal, sofern der Dienst für mich als 'legal' erkannt wird (Spotify beispielsweise oder Youtube sind ja legale Seiten, und über Amazon kann ich natürlich auch weiterhin Musik-Downloads durchführen etc).

Wieso kommst Du auf eine andere Interpretation? Oder muss es für Dich tatsächlich so formuliert werden?

Zitat:
4. § 42 Abs. 5 erster Satz lautet:
"Eine Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch liegt vorbehaltlich der Abs. 6 und 7 nicht vor, wenn sie zu dem Zweck vorgenommen wird, das Werk mit Hilfe des Vervielfältigungsstückes der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, oder wenn hiefür eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."
Für mich beziehen sich die beiden Wörter "offensichtlich rechtswidrig" sowohl auf 'hergestellt' als auch auf 'öffentlich zugänglich gemachte Vorlage'.
____________________________________
Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen.
Satan_666 ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:45 Uhr.


Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Forum SEO by Zoints
© 2009 FSL Verlag