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Alt 17.12.2013, 19:50   #1
Christoph
Mod, bin gerne da
 
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Registriert seit: 09.11.1999
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Beiträge: 13.646


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Die Abmahnungen beschäftigen schon die Staatsanwaltschaften.

Zitat:
Abmahnungen wegen Porno-Streaming: Staatsanwaltschaft und Blogger gegen Redtube-Abmahner


In Sachen Redtube-Massenabmahnwelle prüft nun neben der Berliner auch die Kölner Staatsanwaltschaft, ob sie strafrechtliche Ermittlungen einleiten soll. Gegenüber heise online bestätigte deren Sprecher Ulrich Bremer, dass der Verdacht einer "falschen Versicherung an Eides statt" im Raum steht.
Im Visier der Staatsanwaltschaft

Bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaften geht es um die Anträge auf zivilrechtliche Auskunft, mittels derer Rechtsanwalt Daniel Sebastian an die Anschlussinhaber zu IP-Adressen kam. Darin hat ein angeblicher Mitarbeiter der Firma itGuards Inc. eidesstattlich versichert, mit einer Software namens GLADII fehlerfrei die IP-Adressen der abgemahnten angeblichen Porno-Konsumenten ermittelt zu haben. Viele Kammern des Landgerichts Köln haben diese Versicherung wohl geglaubt und die entsprechenden Anträge durchgewinkt, was nun für heftige Kritik sorgt.

Bei der Staatsanwaltschaft Regensburg, die zuständig für strafrechtliche Ermittlungen gegen die abmahnende Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) wäre, sind nach Angaben eines Sprechers "etliche Strafanzeigen" von Abgemahnten eingegangen. Der Vorwurf gegen Urmann lautete stets Betrug. Bisher seien keine Ermittlungen angelaufen. Die vorliegenden Strafanzeigen seien im Gegenteil bereits ad acta gelegt worden. Es sei nicht schlüssig vorgebracht worden, dass in den Abmahnungen von U+C wahrheitswidrige Behauptungen enthalten seien, die einen Betrugsverdacht begründen würden, so der Sprecher gegenüber heise online.

Geschäftsverbindungen

Derweil tragen findige Blogger Fakten zu dem Geflecht zwischen der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei U+C, dem Rechteinhaber The Archive AG sowie der itGuard Inc. zusammen, die die Rechtsverstöße ermittelt haben soll. Insbesondere Klemens Kowalski hat für sein Blog kowabit.de recherchiert und erläutert, dass die Beziehung zwischen The Archive und itGuard besonders innig sein muss: Die Web-Auftritte beider Firmen laufen auf demselben Host beim Provider wix.com. Inzwischen bestätigte der Hoster sogar, dass die Domains the-archive.biz, the-archive.ch und itguards.net unter einem Kunden-Account mit dem User-Namen "the-archive" administriert werden.

...
Quelle und ganzer Artikel: http://www.heise.de/newsticker/meldu...r-2068086.html

In Russland werden sich die Abmahner ein bisserl schwer tun.
____________________________________
Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
Christoph ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.12.2013, 22:00   #2
ZombyKillah
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Mein Computer

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Also ich empfinde es als Frechheit, dass die Staatsanwaltschaft, den Vorwurf des Betrugs einfach ab acta legt.

Nur wenn man beweisen kann, dass man unschuldig ist könnte es sich um Betrug handeln?!
lol ... wobei natürlich auch die Frage ist, ob sich die strafbar machen, die sich die Filme "angesehen" haben.
Damit würde man sich mit jeden Aufmachen einer Web-Site möglicherweise strafbar machen.
Wenn die das wirklich vor Gericht durchsetzen muss man sich in Deutschland zukünftig bei Warner-Brothers oder anderen Rechteinhaber erkundigen, ob man sich den Film den RTL2 am Abend spielt auch wirklich ansehen darf ...
____________________________________
It's more fun to write crap that nothing!
Just kidding.

Ich bin für kreative Rechtschreibung, da kann man keine Fehler machen
ZombyKillah ist offline   Mit Zitat antworten
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