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Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 23.07.2012, 13:54   #1
Christoph
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Standard Rechnungsentgelt: VKI punktet gegen A1

Zitat:
0,90 Euro für Papierrechnung erstinstanzlich als gesetzwidrig erklärt.

Der Verein für Konsumenteninformation hat bei seiner Klage gegen A1 in erster Instanz Recht bekommen. Beklagt wurde ein Entgelt für Papierrechnungen über 0,90 Euro, welches in den AGB von A1 festgelegt ist. A1 lässt seinen Kunden Rechnungen online zustellen. Eine zusätzliche Papierrechnung wird von A1 als "Rechnungsdoppel" bezeichnet. Laut Gesetz dürfen Papierrechnungen nicht entgeltpflichtig erklärt werden. Das erstinstanzliche Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Wir sehen in dem Vorgehen von A1 einen Versuch, die gesetzlichen Regelungen zur Entgeltfreiheit von Papierrechnungen zu unterlaufen. Das Gericht geht dabei nicht mit. Klauseln, die – auf welchen Wegen immer – Papierrechnungen entgeltpflichtig machen, sind gesetzwidrig und unwirksam. Wenn diese Entscheidung in erster Instanz oder auch später rechtskräftig wird, wird A1 die kassierten Beträge zurückzuzahlen haben", meint Juristin Tanja Händel in einer Aussendung des VKI.
Quelle: http://futurezone.at/digitallife/102...t-gegen-a1.php

Ein neuer Versuch mehr zu verdienen, alles wartet auf den oberstgerichtlichen Entscheid.
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Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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Alt 23.07.2012, 16:35   #2
Baron
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Mein Computer

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Sie Probierens alle!
Erst vor 2 Wochen eine neue Haushaltsversicherung abgeschlossen: Versicherungsmaxl: Per telebanking das ist dann Zahlschein da kommen 2,76 € hinzu.
Ich : aber wirklich nicht- Vki Urteil nicht gelesen?
Er :das gilt nur für die telekombranche...
Ich: Blödsinn-aber wenns daran scheitern soll gibt ja noch ein paar Versicherungen...
ER: werde das irgendwie hinkriegen...

Jetzt gehts auf einmal!
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Alt 23.07.2012, 20:59   #3
Christoph
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Leider noch nicht endgültig rechtkräftig, siehe oben, aber sie versuchens immer wieder und man muß sudern; find ich grauslich.
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Christoph

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