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Alt 17.02.2010, 09:47   #11
holzi
Inventarisierter Pyromane
 
Benutzerbild von holzi
 
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Beiträge: 5.581

Mein Computer

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Mit Begriffen wie "Betrug" sollte man (juristisch) vorsichtig sein. Dazu müßte er von dem Defekt wissen und es dennoch als funktionierend verkauft haben. Beweis das mal. Neuwertig bedeutet nicht neu.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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Alt 17.02.2010, 12:58   #12
hans friedmann
Elite
 
Registriert seit: 15.09.2000
Beiträge: 1.268


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betrug kannst vergessen, da müßtest du die absicht schon eindeutig beweisen können.
bei 20€ steigt dir normalerweise keine rechtschutz ein und die polizei wird den fall auch net weiter verfolgen (geringwertiger vermögensschaden).
einzige wirkliche sinnvolle alternative, nimm kontakt auf mit dem VK, bzw negative bewertung (oder andeutung das du eine solche vornimmst , wenn er die sache net zurücknimmt).
anwalt kannst auch vergessen (wird alles viel zu teuer für dich (vorleistung usw)
hans friedmann ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2010, 13:45   #13
tba
Master
 
Registriert seit: 29.04.2003
Beiträge: 741

Mein Computer

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der artikel ist als "neuwertig und unbenutzt" beschrieben - da kann man schon von neuware ausgehen.

ich bin jetzt in direkten kontakt mit ebay support - die nehmen zwar kontakt mit dem verkäufer auf - jedoch meinten sie auch ich sollte eine strafanzeige machen - was sich bei dem betrag von ca. 50€ nicht lohnt. also da wird sich wohl nix tun :/
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tba ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2010, 13:53   #14
martin1190
Master
 
Benutzerbild von martin1190
 
Registriert seit: 13.10.2002
Ort: zurzeit noch Wien vs Kärnten
Alter: 50
Beiträge: 616


martin1190 eine Nachricht über MSN schicken
Standard Ebay

Hallo,

im Leben wirst noch öfters Lehrgeld bezahlen müßen ist zwar schade um die 55€ aber vergiss es ..


MFG.Martin
martin1190 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2010, 20:30   #15
The_Lord_of_Midnight
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.10.1999
Beiträge: 19.154

Mein Computer

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Die Frage ist, ob dieses Mitglied das organisiert macht, also ob solche Dinge bei dieser Person häufiger vorkommen.
Oder ob das ein einmaliger Fall ist.
Leider werden wir das mit einem einzigen Fall nicht verifizieren können.
Nur wenns viele Geschädigte gibt, und diese alle eine Anzeige machen, kann man Leute die sowas "mit System" betreiben, irgendwann zur Rechenschaft ziehen.
Denn sowas wie organisierte Kriminalität gibts natürlich schon im Internet, mit fließendem Übergang.
The_Lord_of_Midnight ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2010, 21:03   #16
Mobiletester
Inventar
 
Benutzerbild von Mobiletester
 
Registriert seit: 31.07.2000
Ort: Planet Erde
Beiträge: 2.498


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Beim VKI gibt es einen Internetanwalt. Vielleicht können die dir helfen.
____________________________________
Gott hat nicht den Menschen erschaffen,
der Mensch hat Gott erschaffen.
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