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Alt 17.02.2010, 12:58   #12
hans friedmann
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Registriert seit: 15.09.2000
Beiträge: 1.268


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betrug kannst vergessen, da müßtest du die absicht schon eindeutig beweisen können.
bei 20€ steigt dir normalerweise keine rechtschutz ein und die polizei wird den fall auch net weiter verfolgen (geringwertiger vermögensschaden).
einzige wirkliche sinnvolle alternative, nimm kontakt auf mit dem VK, bzw negative bewertung (oder andeutung das du eine solche vornimmst , wenn er die sache net zurücknimmt).
anwalt kannst auch vergessen (wird alles viel zu teuer für dich (vorleistung usw)
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