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#25 | |||
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Trashtroll
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Also ... nachdem ich den Link hier noch nirgendst gefunden habe hier die Seite, wo man sich die neuen Gesetzestexte ansehen kann:
Terrorismuspräventionsgesetz http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXI...0119/pmh.shtml Für mich sind folgende Punkte her-ausgestochen: 278e (2) Wonach der Chemieunterricht in der Schule eigentlich als verboten betrachtet werden kann. 282a (2) Es wird also die freie Meinungssäuerung eingeschränkt ... ?? Was soll das heißen: Zitat:
283 (1) Macht einen Sinn, wenn man einen "," durch ein oder ersetzt ... und ein oder wieder durch einen "," ... Ist aber immer noch auffällig allgemein geschrieben. (2) ... noch eine Einschränkung der Freien Meinungsäußerung ... heißt ich darf in Zukunft nicht einmal auf diese Minderheit der Beamten, welche die Verkehrsdelikt bearbeitet schimpfen ... OK ... soviel zur Terrorbekämpfung ... Nun zum Telekommunikationsgesetz: http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXI...0117/pmh.shtml http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFas...ummer=20002849 90 (6) Also reicht der Verdacht einer Verwaltungsübertretung für den Erhalt der Persönlichen Informationen. (Name, Anschrift, akademischer Grad, etc.) Den akademischen Grad empfinde ich als wichtig ... vor allem weil den mein Provider gar nicht kennt. Allerdings nur für Verwaltungsbehörden ... (7) Zitat:
Zitat:
§93 Abs. 3 Heißt, die Polizei darf mitaufzeichnen ... der Provider nicht. §94 Der Provider muss der Polizei die technischen Mittel dafür zur Verfügung stellen. Die menge des Geldes müssen sich die Bundesminister (Justiz, VIuT und Finanz) erst auswürfeln ... Welche Daten herausgegeben werden müssen wird in der StPO (Strafprozeßordnung) geregelt ... (§§134-140) soweit ich das herausfinden konnte. http://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung...ummer=10002326 §99 (1) Verkehrsdaten müssen mit der Beendigung der Verbindung gelöscht oder anonymisiert werden. Also müssen alle Daten, welche nach §93 nicht aufgezeichnet werden dürfen ... beim beenden der Verbindung anonymisiert werden ... doppelt hält besser. So ... es geht noch weiter ... aber ich beende meine Analyse für den Moment ... genug gelesen ich brauch wieder Brain-Junk-Food ... Wer es sich antun will, kann ja dank der großartigen Leistung unseres Innenministeriums die Gesetzestexte und zukünftige Änderungen nachlesen. (Das ist ein ernst gemeinter Lob an unser Innenministerium, das RIS ist bereits sehr weit fortgeschritten ... auch die Möglichkeit, die Richtersprüche einzusehen) Das einzige was noch fehlt ... wäre eine Struktur unserer Gesetze ... aber da kann das Innenministerium nichts dafür. Eine Anmerkung noch: Mir ist aufgefallen, dass einige Absätze als "Verfassungsbestimmung" gekennzeichnet sind ... meines Wissens braucht eine solche eine 2/3 Mehrheit ... was meine Sorge, dass diese Texte tatsächlich aufgenommen werden senkt.
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It's more fun to write crap that nothing! Just kidding. ![]() Ich bin für kreative Rechtschreibung, da kann man keine Fehler machen |
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