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Alt 03.09.2009, 16:46   #1
rev.antun
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Standard AGB's Mobilanbieter

also je grösser der mobilnetzbetreiber desto frecher die AGB's die nehmen dem konsumenten ja alle rechte

und das man dann auch noch bei vorzeitiger kündigung die restzeit blechen muss - OHNE das man handys oder sonstiges in anspruch genommen hat - dann ist das schon shit

wenn man ein handy mit verlängerung bekommen hat und man das handy blechen muß ist es ja noch verständlich für mich aber bitte ...
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Alt 03.09.2009, 17:11   #2
rev.antun
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mal laut nachgedacht, wenn ich jetzt noch eine restlaufzeit von e.g. 14 monaten habe und dann gegen einwurf kleiner münzen iHv 89 urros den tarif auf den billigsten tarif ändere, und dann kündige so können sie ja auch nur mehr diesen für die restlauf zeit verrechnen und nicht den alten der nicht mehr gilt -> ist ja neuer vertrag!

oder lieg ich da ganz falsch
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Alt 03.09.2009, 17:41   #3
LouCypher
der da unten wohnt
 
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Beiträge: 11.502


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lies die AGB VOR dem vertragsabschuss und die sache ist erledigt, konkurrenz am mobilmarkt gibts bei uns ja wirklich genug. Abgesehen davon ist etwas nur weil es in den AGB steht noch lange nicht gültig, auch wenn du sie unterschreibst.
____________________________________
Greetings
LouCypher
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Alt 03.09.2009, 17:46   #4
Philipp
verXENt
 
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T-Mobile? Wenn Sie dir erlauben zu wechseln, sollte es kein Problem sein. T-Mobile hat die letzten Wochen leider eine Reihe von eher negativen Änderungen eingeführt.
Philipp ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.09.2009, 10:06   #5
rev.antun
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lieber lou ich unterschreibe NIE etwas BEVOR ich es gelesen/geprüft habe - aber VERBRAUCHER haben iüs eine "schutz" vor solchen "negativ" verträgen ...

ja philipp es ist t-mobile
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