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Alt 10.11.2008, 23:22   #11
reemrev
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Das steht ganz eindeutig im Gesetzestext:

"Rechte aus der Gewährleistung"
§ 932.
(1) Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder
Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern.
(2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen...

"oder den Austausch" und übrigens: der Übernehmer ist der Kunde und nicht der Verkäufer. Deshalb kann ich ihn verlangen.
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Alt 10.11.2008, 23:44   #12
Baron
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Was steht an erster Stelle?
Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen...
alles hat seine gewichtung:Klartext:Rep.wenn geht-wenn nicht-und nur dann -austausch!
Aber natürlich legts sich jeder so aus wie er will-oder glaubt das es ihm zusteht!

Annahme: 5000 Kunden haben defekte Geräte erhalten-überall ist eine Lötstelle locker-alle wollen austausch.... welche Firma hat 5000 Geräte -fehlerfrei - Lagernd?
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Alt 11.11.2008, 00:12   #13
reemrev
Inventar
 
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Das Wort "oder" impliziert eine Wahlmöglichkeit und keine Ordnung.
[Wenn du Wein bestellt und der Kellner dich fragt: "Rot oder weiß?", was meinst du will er dir damit klarmachen: Dass er dir einen Roten bringt und wenn keiner mehr da ist, den Weißen? Oder(!) dass du wählen kannst.]

Was deine Annahme betrifft: in meinem Fall gibt es keine 5000 defekte Geräte, was soll dieses Konstrukt [aber bitte: wenn Sony 5000 Akkus zurückruft - weil defekt - hat dann jeder seinen alten aber reparierten Akku bekommen oder einen neuen?] - ps: ja, das Gerät ist lagernd.

Zusatzfrage: bist du Händler, dann würde ich deine Argumenatation zumindest nachvollziehen können, oder eher Kunde (ist man eigentlich immer irgendwie). Dann versteh ich nicht, wie man sich freiwillig ins Bein schießen kann.

Geändert von reemrev (11.11.2008 um 00:16 Uhr).
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Alt 11.11.2008, 00:23   #14
Baron
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Ich weiss schon du WILLST das nicht wahrhaben aber das ist mit rot und Weisswein nicht vergleichbar! Weil du kannst rot ODER weis kaufen und dann Rot ODER weis umtauschen! Du kannst nicht rot nach weiss tauschen!
Das Oder kommt NACH der Verbesserung! Und auch wenn du das net akzeptieren willst -das ist der springende Punkt!
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Alt 11.11.2008, 00:29   #15
reemrev
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Baron, es geht mittlerweile um die Bedeutung des Wortes ODER und die ist ganz klar geregelt. Wenn sprachliche Defizite gibt, brauchen wir nicht weiterreden....
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Alt 11.11.2008, 00:52   #16
Baron
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Na-hast eh recht!
Zahlst an Liter!
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Alt 10.12.2008, 01:04   #17
gerhol
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Beiträge: 1


Standard Gewährleistung

Hallo,
habe mit Interesse die Beiträge bezüglich Austausch von defekten Geräten bei den Netzbetreibern gelesen. Hatte und habe wieder so ein Problem mit einem defekten Gerät.

Alle Netzbetreiber handeln gleich, ein Wechsel zu einem anderen Netzbetreiber hilft da auch nicht. Jedesmal das Gleiche, wenn das Mobiltelefon defekt ist lautet es immer wieder, egal welcher Netzbetreiber: "wir verkaufen nur den Vertrag. Was das Handy betrifft wird die Gewährleistung vom Hersteller geleistet. Ob das Handy getauscht oder repariert wird entscheidet der Hersteller, da haben wir keinen Einfluss darauf"

Obwohl das Telefon von Anfang an den Fehler hatte und ca. 10 Tage alt ist und ich feststellen musste, dass kein Bedienungsfehler meinerseits vorliegt und das Gerät noch im Originalzustand mit allen Folien auf Display und co ist, wird meinem Wunsch auf Austausch nicht nachgekommen und das Gerät zum Hersteller versendet.
Nach zwei Wochen kommt das reparierte Gerät zurück (ohne Original Folie!)
Ich übernehme das Gerät und stelle am nächsten Tag fest, dass das Gerät kaputt repariert worden ist.

Zurück zum Netzbetreiber-Shop und verlange Tausch auf eine andere Marke, da diese wohl nicht fähig sind ein Telefon anzubieten, das fehlerfrei funktioniert. Wieder der Standardbrei " Wir verkaufen nur den Tarif, Handy...Gewährleistung vom Hersteller usw...".

Ich sage dem Netzbetreibershop-Menschen: " Das Handy habe ich mit einem Telefonvertrag bei Ihnen gekauft und Sie sind der Vertagspartner für mich und sind für die Gewährleistung verantwortlich. Sie können doch Ihre Verantwortung nicht abschieben und sich auf den Hersteller ausreden.
Falls das so ist, muss ich den Rechts..."

Das Resultat, Handy wieder zum Hersteller geschickt, Email mit meiner Beschwerde vom Netzbetreiber-Mitarbeiter an die Zentrale versendet, mit dem Versprechen einer Antwort. Der Mitarbeiter kann angeblich nichts machen, sondern nur die Zentrale kann über den Fall entscheiden.

Was mich ärgert, ist dass die Netzbetreiber zu Ihren Tarifen Telefone verkaufen, mit Ihren Logos und Ihrer Firmware drauf und im Gewährleistungsfall auf den Hersteller verweisen und sich als Vermittler des Telefons, ohne jeglicher Verantwortung, darstellen.

Diese Erfahrung habe ich mit ehemals ONE, sowie T-Mobile und jetzt mit DREI gemacht.
Der Spitzenreiter war T-Mobile, die wollten das Gerät nicht einmal zur Reparatur annehmen, haben mich zu einem Servicecenter für die Marke irgendwohin schicken wollen mit der Aussage "Wir verkaufen nur die Verträge, das Handy...." Damals war das Handy siebenmal je ca. 1 Monat in Reparatur und wurde letztendlich auf ein neues Handy ausgetauscht, welches besser funktionierte, aber trotzdem nicht 100% in Ordnung war (schlechte Sprachqualität, Rückkopplungen) - ich habe es dann letztendlich aufgegeben und das ca. 300 Euro Telefon verschrottet und mein 30 Euro Telefon wieder zur Hand genommen, damit ich telefonieren konnte.

Ich denke mir, dass es Zeit wird gegen diese Mißstände etwas zu unternehmen, egal ob über Anwalt oder Konsumetenschutz oder wie auch immer.

Am Besten wäre, wenn die Netzbetreiber den Verkauf von Mobiltelefonen stoppen und wirklich nur Tarife verkaufen und den Verkauf der Telefone den Telefonshops und Märkte überlassen.

Die Netzbetreiber sollten dafür garantieren, dass man Ihre Dienst mit allen auf dem Markt gängigen Telefone nutzen kann - leider ist zur Zeit dies nur gewährleistet wenn man die gebrandeten Telefone vom Betreiber kauft. Hat man ein offenes - hat man Pech - dann hört oder liest man: Kauf Dir ein Telefon von uns, dann kriegst Du Support von uns bei Problemen und wir können Dir garantieren dass Du alle Dienste nutzen kannst.

Also was nun, verkaufen die Netzbetreiber Telefone oder nun doch nicht? Die drehen und winden sich, wie es denen gerade passt und den Schaden hat der Kunde.
gerhol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.12.2008, 01:18   #18
Baron
Der Unvergleichliche
 
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Zitat:
Zitat von gerhol Beitrag anzeigen
Also was nun, verkaufen die Netzbetreiber Telefone oder nun doch nicht? Die drehen und winden sich, wie es denen gerade passt und den Schaden hat der Kunde.
Altbekanntes Problem-einer schiebt die Schuld auf den anderen-also ist keiner schuld und der "Kunde" steht im regen!
Baron ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.12.2008, 08:35   #19
reemrev
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Auf meiner Rechnung wird das Handy angeführt (ich nehme an, auf deiner/eurer ebenso), vom rechtlichen Standpunkt ist somit die Sache klar. Nur, wie kann man's durchsetzen? Als Kunde allein gar nicht.
reemrev ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.12.2008, 14:43   #20
Alex1
Alter Sack
 
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Ansprechpartner ist erst einmal der Händler, auch wenn die ihre Pflichten(!) an den Hersteller anschieben wollen .
____________________________________
Viele Grüße

Alex

(SUV-Fahrer aus Leidenschaft)
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