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Alt 31.10.2008, 20:26   #1
DaMatt
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Mein Computer

Standard Hotspot betreiben - Rechtliche Infos

Hallo,

Wir wollen unseren Seminargästen auf Wunsch Wireless LAN zur Verfügung stellen und haben uns für eine Hotspotlösung von SMC entschieden. Dafür haben wir einen eigenen weiteren Internetanschluss eingerichtet und die WLAN Geschichte sauber per VLAN's vom Hausnetz getrennt. Ich habe bezüglich der rechtlichen Absicherungen noch ein wenig Bauchweh, ev. kann mir hier jemand Infos bzw. Quellen für Rat nennen für den Fall das jemand jemand irgendetwas illegales darüber tut und man sich als Anschlussinhaber erstmals an uns wenden wird.

  • Der Hotspot ist grundsätzlich nicht offen, WPA Schlüssel wird den Teilnehmern mitgeteilt
  • Zugang erhalten die Teilnehmer über ein Ticketsystem, bei dem die zeitliche Freischaltung erst nach Eingabe eines generierten Benutzername und Passwort über die Hotspot-Startseite erfolgt
  • Geloggt werden welche MAC-Adresse welchem Zugang zugeordent ist und die erhaltene GeNATetet IP Adresse.

Wir wissen aufgrund der Buchung welche Gruppe/Firma in der besagten Zeit Zugang zum Internet gehabt hätte. Wir könnten die Personen notfalls mit hilfe des Seminarleiters sogar namentlich benennen.

Ich kann jedoch nicht feststellen, welche MAC-bzw. IP Adresse welche Dienste (FTP, HTTP, Seitenabrufe, Downloads usw.) in Anspruch genommen hat bzw. was wer abgerufen hat.

Reicht das um unser Unternehmen aus der Schlinge zu ziehen wenn sich ein Teilnehmer daneben benommen hat, oder sind wir aufgrund fehlenden Infos, wer tatächlich MovieXY.mpeg geladenhat als Anschlussinhaber haftbar zu machen.

danke
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Leiter der Kommission zur Förderung von Tugend und der Verhinderung des Lasters
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Alt 05.11.2008, 23:55   #2
ZombyKillah
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Mein Computer

Standard

Das alte Problem, dass unsere Gerichter indizien für beweise halten.

Rechtlich strafbar ist immer nur die Person die eine Straftat begeht.
Wenn man ein freies Netz zur Verfügung stelt ist das maximal beihilfe.
Keine Ahnung ob es dafür schon Gesetze gibt!
Was ich weiß wurden in Deutschland welche angeklagt wegen des nicht schutzes Ihres Netzwerkes, aber ich weiß nicht mehr mit welchen Ergebniss und Konsequenzen.

Nachdem ich mir fest versprochen habe nicht über diese Politik herzuziehen schreib ich nicht weiter.

Also viel Glück bei der Suche!
(Der einzige der von diese Paraneua profitiert sind die Handyanbieter mit UMTS, was ca. 1/4 der Sendeleistung hat wie GSM aber dafür die doppelte Leistung in der Versorgung braucht)

Und bitte Poste es wenn du was rausfindest!
Danke
ZombyKillah ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.11.2008, 07:56   #3
le bart
Veteran
 
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Alter: 50
Beiträge: 393


Standard

als seminarraumanbieter kriegst du wohl geld. für dieses geld bietest du auch einen internetzugang an, also bist du mit deinem hotspot im weiteren sinn auch ein internetprovider. schau mal auf inode,telekom,tele2 etc die agb´s für deren internetzugang an, dann hast eine idee wovor die sich so fürchten und was die beachten, solche agb´s solltest du also auch haben. dann gilts noch deinen vertrag mit dem provider zu checken, ob du überhaupt anderen deinen zugang zur verfügung stellen darfst.

letztlich bekommst du die scherereien, wenn ein gast blödsinn macht. auch wenn du nicht haftbar sein solltest (z.b.: "sie haben meine pornos runtergeladen, zahlen sie meine kosten und geben sie eine unterlassungserklärung ab), musst du solche ansprüche abwehren, also anfragen abchecken und antworten verfassen, du hast also kosten. dagegen solltest du dich auch absichern, zb mit einer schad- und klagloshaltung von den gästen.
du solltest einen anwalt beiziehen.
le bart ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.11.2008, 17:32   #4
DaMatt
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Beiträge: 427

Mein Computer

Standard

Danke für eure Meldungen, ich hab mich mal bei anderen (grösseren) Hotspot-Betreibern umgesehen, die haben entweder nur Wischi-Waschi Nutzungsbedingungen oder gar keine Hinweise.

Wir haben nun Nutzungsbedingungen zu jedem Ticket formuliert, die wir uns namentlich zuordnen und unterschreiben lassen. Sodass wir , bei richterlichen Vefügung, etwas greifbares in der Hand haben.
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Leiter der Kommission zur Förderung von Tugend und der Verhinderung des Lasters
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