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Hardware-Beratung & Erfahrungen Rat & Tat bei Fragen wie "Was soll ich kaufen?", "Was ist besser...?", "Wer hat Erfahrungen mit...?", "Wieviel RAM, Festplattenspeicher, MHz,...?" sowie Garantie-, Reparatur- und Service-Probleme.

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Alt 21.10.2008, 07:34   #11
Jens64
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Registriert seit: 27.10.2007
Beiträge: 229


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Zitat:
In Österreich beträgt die Rücktrittsfrist übrigens nur sieben Werktage, wenn du dein Dell modifizierst, z.B. mit mehr Ram orderst, dann gibt's gar keine.
Also ist es im Prinzip egal, ob ich als Business-Kunde bestelle oder als Privater? Ich wollte nämlich das Vostro 1510 in kleinster Ausgangskonfig, aber den DVD-Brenner dazu (statt dem Kombilaufwerk). Zählt da dieser "kein Rückgaberecht für Spezialanfertigungen"-Paragraph??
Zitat:
ps: eine verhandlungsbereite, kulante und wortgewandte Tussi ist ein Oxymoron. Das ist ungefähr so, als wollte ein Privater Firmenkonditionen.
Was auch die Idee war, wieso ich unbedingt ein Business-Notebook wollte! Denn wenn ich mein Geld in höherwertige Business-Geräte (ja, ich weiß, dass das Vostro das kleinste Business-NB bei Dell ist, aber zumindest schon mal Business) investrieren will, dann erwarte ich für mein Geld SERVICE, und das möglichst perfekt!!
Jens64 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.10.2008, 08:58   #12
reemrev
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Registriert seit: 31.01.2000
Beiträge: 1.706

Mein Computer

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Hier die Geschäftsbedingungen (http://www1.euro.dell.com/content/to...=bsd&~lt=popup) siehe Punkt 19, 20:

<li class="point_normal">Widerrufsrecht von Verbrauchern
Verbraucher können die auf Abschluss des Fernabsatzvertrags gerichtete Willenserklärung binnen einer Frist von 7 Werktagen nach Erhalt der Ware, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt, ohne Angabe von Gründen schriftlich oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an die Dell GmbH, Unterschweinstiege 10, D-60549 Frankfurt am Main.
Eine ausführliche Belehrung erhalten Verbraucher separat.
<li class="point_normal">Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. .... usw


Ob das eine Spezialanfertigung ist, hängt vom Onlineshop/angebot: gibt es hier die Option einer Wahl - wenn ja, dann besteht weiterhin ein Rückgaberecht, wenn nein, kann dieses verweigert werden.

Im Link der AGB wird das Länderkürzel "at" angeführt, muss man schauen, ob's im Shop dann auch so bleibt.
reemrev ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.10.2008, 10:33   #13
Satan_666
Inventar
 
Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010


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@Jens64:

Es besteht nun mal bei Dell ein Unterschied, ob man Privatkunde ist oder Businesskunde. Deswegen gibt es dort auch 2 unterschiedliche Schienen.

Im Falle eines Privatkunden muss Dell die gesetzlichen Bestimmungen einhalten, was die Geräte eben verteuert. Immerhin darfst Du das Gerät nach Erhalt ja auch wieder zurück schicken - und wenn das ein gewisser Teil der "Kunden" auch tun, werden dort Kosten generiert. Und diese werden dann in den Produktpreis selbstverständlich mit einkalkuliert. Genauso ist es mit Garantie- und Gewährleistungsansprüchen: diese kosten ebenfalls Geld und machen das Produkt teurer. Der private Kunde denkt nur immer, dass dies alles umsonst wäre.

Im Falle von Businesskunden sieht die Lage jedoch deutlich anders aus. Hier ist Dell eben genau nicht zu verpflichtet, dem Konsumentenschutz zu folgen. Wenn man also als Firma ein Gerät bestellt, ist man auch verpflichtet, dieses zu nehmen. Hier hat man dann eben ganu kein Rückgaberecht, wenn das Gerät nicht entsprechen sollte. Genauso ist es häufig mit den Garantie- und Gewährleistungsansprüchen: die übernimmt dann eben die Firma, die die Geräte kauft in der Hoffnung, dass eh alles OK ist. Sollte ein Gerät dennoch defekt sein, repariert man es entweder selber - oder kostenpflichtig beim Lieferanten. All das wirkt sich dann eben positiv auf den Verkaufspreis aus.

Wie gesagt: es wird leider immer wieder vergessen, dass man als Konsument zwar mehr Rechte hat, dafür aber auch mehr bezahlen muss.
____________________________________
Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen.
Satan_666 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.10.2008, 17:23   #14
Jens64
Veteran
 
Registriert seit: 27.10.2007
Beiträge: 229


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Zitat:
Der Widerruf ist zu richten an die Dell GmbH, Unterschweinstiege 10, D-60549 Frankfurt am Main.
Frankfurt a. M.?? Kann man den Wiederruf nicht an die Österrreich-Niederlassung schicken, denn nach BRD kostet das Einschreiben viel mehr! Wieso soll man einen Wiederruf, bei dem das österreichische Recht gilt, an eine etwas merkwürdige Adresse im Frankfurt/Main schicken? BTW: Dell scheint dort kein eigenes Bürohaus zu haben, die genannte Adresse gehört zum "AirPort Center", nahe dem Flughafen!
Zitat:
Ob das eine Spezialanfertigung ist, hängt vom Onlineshop/angebot: gibt es hier die Option einer Wahl - wenn ja, dann besteht weiterhin ein Rückgaberecht, wenn nein, kann dieses verweigert werden.
Wie gesagt, im Online-Shop steht das NB so, jedoch nicht als "vorgschlagene Konfiguration", sondern mit einer Änderung (die man sich selbst im Online-SHop dazuklicken kann)
Zitat:
Immerhin darfst Du das Gerät nach Erhalt ja auch wieder zurück schicken
Seit wann geht das bei Dell?? Soweit ich mich erinnere hatte Dell früher eine (relativ unseriöse) Möglichkeit, das genau 1% aller Käufer überhaupt ein Wiederrufsrech bekommen hat!! (Ob es jetzt noch so ist, weiß ich nicht)

Wisst ihr, wie PC-Hersteller Windows auf ihren PCs installieren??? Ich geb euch mal ein Beispiel:

Hersteller xy stattet seine PCs im vorhinein mit Windows aus. Für diesen Zweck gibt es eigene "OEM-Installer" (in Wirklichkeit heißen die anders, aber ich nenn sie mal so, weils besser zu verstehen ist). Mit diesen OEM-Installer bildet der Hersteller xy von einem Modell-PC (da gibt es für jedes Modell des Herstellers einen) ein Image incl. Programme und Treiber ab, das der Kunde dann auf der Festplatte hat und bei Bedarf von einer Recovery-CD wiederherstellen kann, jetzt kommt die Gemeinheit:

Die meisten "OEM-Installer" bieten eine Option wie: "Recovery-CD muss beim ersten Booten vorhanden sein". Auf der Recovery-CD befindet sich ein "Schlüssel", welcher beim ersten booten überprüft wird, ob die Installation dazu passt.

Jetzt bekommt der Kunde so ein System, das er bestellt hat und probiert es aus:

1. Er schaltet den PC ein
2. Der PC schreit beim ersten Booten (weil der Hersteller es so wollte) nach der Recovery-Windows-CD
3. Der Kunde vergisst sein Hirn einzuschalten, greift nach der Recovery-CD, erbricht das Siegel der CD und legt sie ein
--- ab diesem Zeitpunkt ist das Wiederrufsrecht komplett erloschen, weil die Software zum PC dazugehört und es für aufgerissene CDs und DVDs kein Rückgaberecht gibt ---
4. Irgendwann (innerhalb der 7 Tage) kommt der Kunde drauf das irgendwas nicht funktioniert und schickt das System komplett (mit leider aufgerissener CD zurück)
5. Der PC-Hersteller schickt einen Brief und schreibt, dass er das System nicht zurücknehmen kann, weil die CD aufgerissen ist
6. Kunde freut sich


Da hier schon mal das Thema Thinkpad erwähnt wurde, gibts zum hier erwähnten R61i Tests, Erfahrungsberichte, etc.??
Jens64 ist offline   Mit Zitat antworten
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