Zitat:
Zitat von chosen
das glaubt wer?
da kann ich dir anderes berichten.
blöd nur, wenn der tester ein (sauf)freund des verkäufers ist...
ja, selbst erlebt, wahrheitsbeweis wird mit zeugen angetreten.
und nein, ich sag nicht wer, wann, wo, aber es war ein taunus 1600 GT 1978 
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Gut, dann solltest den Wahrheitsbeweis einfach vor Gericht antreten und Dein Recht einklagen. Erstens bekommst Du Dein Geld und der Sauffreund wird dann wohl beim Händler einen Job bekommen. Aber Ausnahmen bestätigen die Regeln...
Ankaufstests sind hilfreich.
Guru