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#23 |
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<< Gayliebt >>
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Aufgrund des Crash ist vom GURU ein Beitrag zu diesem Thema verlorengegangen, was mich aber sehr interessiert.
GURU hat geschrieben, dass bei Vertragsänderungen im Telekommunikationsbereich, eine Veröffentlichung dieser im Amtsblatt genügt - also eine direkte Information an den Vertragspartner, dem Kunden, nicht notwendig ist. Stimmt das wirklich, und wenn ja - warum ist das so (gilt ja bei anderen Vertragsverhältnissen nicht). Thanx for info! lg Oliver
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