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Die einstweilige Verfügung gegen T-Mobile wurde gerichtlich aufgehoben, das IPhone darf wieder exclusiv verkauft werden.
Bei T-Mobile dürften die Sektkorken knallen, ist doch das Geschäftsmodell mit Apples iPhone vorerst nicht in Gefahr: Das Hamburger Landgericht entschied, dass der Vertrieb des iPhone mit SIM-Lock und Zweijahresvertrag exklusiv bei T-Mobile in Deutschland zulässig ist. Die Richter hätten als Ergebnis der mündlichen Verhandlung in der vergangenen Woche keinen unlauteren Wettbewerb oder Kartellrechtsverstöße erkennen können. Anzeige Quelle: heise.de http://www.heise.de/newsticker/meldung/100010 War wohl heiße Luft ... lg Oliver
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