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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 25.11.2007, 21:10   #1
3of4
Elite
 
Registriert seit: 14.11.1999
Alter: 40
Beiträge: 1.429


Standard Weihnachtsrenumeration bei Teilzeit + Angestelltenvertrag Titel ändern?

Hallo,
ich hätte drei dringende Fragen:
1. Bin ich, während ich eine andere Arbeit suche bei einem Berater (neudeutsch: Consulter) in NÖ Teilzeit (20h) seit 15. November angestellt. Welchen Anspruch auf Weihnachtsrenumeration habe ich jetzt?
2. Steht in meinem Dienstvertrag unter Punkt 7 als Tätigkeit "Sekretariatshilfe", wobei ich dort eigentlich die EDV-Anlage in Ordnung bringe und nur aushilfsweise (am WE, wenn die Sekretärin nicht anwesend ist) diktierte Mails abtippe => Welchen Titel sollte ich hier verlangen (ich würde gerne als EDVO-Absolvent in 2,5 Jahren den Ing.-Titel beantragen können, auch wenn ich noch nicht weiß, ob er mir was bringt).
3. Bräuchte ich den Kollektivvertrag der "Fachgruppe Gastronomie oder Hotellerie des Landes NÖ", Beschäftigungsgruppe "Bürohilfskräfte und sonstige Hilfskräfte im Angestelltenverhältnis" , allerdings möchte ich nicht dort nachfragen, wo er aufliegt (sollte eigentlich ja im Dienstvertrag stehen). Außerdem würde ich gerne eine Übersicht über die verschiedenen Beschäftigungsgruppen haben (K.A. ob ich richtig eingeordnet bin).

LG und vielen Dank!
____________________________________
Resistantium est futilius
3of4 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2007, 10:59   #2
mario1
Jr. Member
 
Registriert seit: 25.02.2007
Beiträge: 47


Standard

Hallo

zu 1:
Das Weihnachtsgeld wird nach Regelung im Kollektivvertrag anteilsmäßig bezahlt. Meistens bekommt man das Weihnachtsgeld mit dem Novembergehalt.
mario1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2007, 11:00   #3
holzi
Inventarisierter Pyromane
 
Benutzerbild von holzi
 
Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581

Mein Computer

Standard

zu 1) Sogar als Ferialpraktikant im Sommer habe ich mit meinem Ausscheiden aus der Firma anteilsmäßig das Weihnachtsgeld bekommen. Is natürlich schon etwas her
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
holzi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2007, 16:05   #4
Baron
Der Unvergleichliche
 
Registriert seit: 18.07.2002
Ort: Wien- wo sonst?
Alter: 66
Beiträge: 10.166

Mein Computer

Standard

Hier werden sie geholfen!

http://arbeiterkammer.at/

auf dein Bundesland achten! Viele sachen sind Landesgestzte gelten daher nicht überall gleich!
Weihnachts und Urlaubsgeld erhalten ALLE arbeitnehmer -sogar "geringfügig beschäftigte" anteilsmässig!
Baron ist offline   Mit Zitat antworten
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