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#8 |
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Master
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Beiträge: 629
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@snake
Egal ob es geht oder nicht, siehe daszu folgendes Papier: http://www.rtr.at/de/tk/RichtlinienV...oIP%20FAQs.pdf Da wird unter dem Punkt 6 genau erklärt, das für ein Portierung/Vergabe von geographischen Rufnummern ein ortsfester Netzanschlußpunkt vorhanden sein muß, incl. der Erklärung was ein ortsfester Netzanschlußpunkt ist oder auch nicht. Also jede Rufnummernportierung die ein Betreiber durchführt, bei dem nicht gewährleistet werden kann das ein ortsfester Netzanschlußpunkt besteht, kann somit mit rechtlichen Konsequenzen seitens der RTR belangt werden.
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*hmmmmmmmmmmmmmmm* |
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