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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#18 |
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Also für Altbauten gilt das Mietrechtsgesetz Vollanwendungsbereich !
Such mal im Google, da findest du einiges dazu. Mehr als 100 Euro ist die keinesfalls wert. Und die Preise sind genauestens und gesetzlich geregelt. Der darf gar nicht mehr verlangen für 20 qm im Altbau. Wenn doch, kannst du das Geld sogar zurückfordern. Die Zuschläge für gute Lage oder Internet sind minimal. Die paar Euro machen das Kraut nicht fett. Wobei ich mir dafür sogar Abschläge vorstellen könnte, denn einen Zuschlag bekommt man nur wenn man z.b. die U-Bahn vor der Haustür hat. Außer natürlich es werden zusätzliche beträchtliche Leistungen erbracht wie Verköstigung. Dafür würde ich aber auch keine paar Hunderter zahlen, weil das ist es nicht wert. Oder du gehst gleich selbst nach vorher abgesprochenen Intervallen einkaufen und kochst auch mal hin und wieder, damit keiner einen Nachteil hat. Beim Essen ist es immer ein Problem, das wird wahrscheinlich einer der Knackpunkt sein. Entweder du kaufst was ein und kochst, dann beschweren sich die anderen daß du zuviel beim Essen sparst oder nicht gut kochst. Oder umgekehrt du zahlst einen fixen Betrag, dann bist du eventuell nicht zufrieden mit dem was du bekommst. Oder umgekehrt fühlt sich eine der beiden Parteien ausgenützt. Fazit: Ich weiß nicht welche Krankheit du hast, aber im Interesse deiner hoffentlich wiederherstellbaren Gesundheit würde ich dir empfehlen, das nicht zu tun. Furchtbar, wenn ich nur an sowas denke. Entweder ein gleichberechtigtes und menschenwürdiges Zusammenleben oder lass es bleiben. |
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