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#21 | |
bitte Mailadresse prüfen!
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![]() Zitat:
Dein Schreiben sollte Sinngemäß eine Ablehnung der Rechnung und eine Frist zur Bestätigung durch Alternate des von Dir geschriebenen Widerspruchs enthalten... Also in etwa: Sehr geehrte Damen und Herren, am xx.xx.2007 bekam ich eine Rechnung von Ihnen über die Garantiereparatur meines Computers. Da es sich hier um einen Garantiefall handelt lehne die Bezahlung der Rechnung vom xx.xx.2007 mit der Rechnungsnummer xxxxx entschieden ab und lege hiermit Widerspruch gegen die o.g. Rechnung ein. Wie Sie bestimmt übersehen haben handelt es sich um einen Garantiefall, der nicht zu meinen Lasten gehen kann. Auf die Nachbesserung haben sie Bestanden und einen Austausch der defekten RAM-Bausteine durch mich haben sie abgelehnt. Die Kosten, die dadurch entstanden sind können demnach nicht von mir übernommen werden. Ich setze eine Frist bis zum xxxxxx (z.B. zwei Wochen) zur Klärung des Sachverhalts. Mit freundlichen Grüßen Vor und Zuname Eine Rechnung gilt unter Umständen als akzeptiert wenn man keinen schriftlichen Widerspruch einlegt, mündlicher Widerspruch lässt sich im Streitfall schlecht belegen.. Warten kann manchmal Taktik sein... [EDIT] Und per Einschreiben verschicken ,) Gruß Dirk |
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#22 | ||
Veteran
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Beiträge: 288
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![]() Zitat:
also das mit der vorläufigen bezahlung würd ich mal eher sein lassen, denn einer rückforderung wird das unternehmen kaum zustimmen. am besten du fertigst FRISTGERECHT ein protokoll an, schickst dieses eingeschrieben an die firma (oder per fax mit sendebestätigung oder als email mit sende/übermittlung/lesebestätigung) und erklärst darin, dass du bis zur klärung nicht bereit wärst, den betrag zu bezahlen. wichtig hierbei ist, dass du das schreiben "kooperativ" verfasst und stets an den tatsachen festhältst und denen rhetorischen honig ums maul schmierst... festzustellen wäre allerdings, wie du mit dem unternehmen den garantievertrag ausgehandelt hast: grundlage eines vertrages ist nach wie vor eine willensübereinkunft: wenn du nun nachweisen kannst (auch wenns nur ein gesprächsprotokoll ist), dass dir zugesichert worden sei, dass der ram-stick von der firma verbaut worden ist und definitiv fehlerhaft war, liegt die beweislast beim händler, nicht beim kunden, also dir. generell ist rechtstheoretisch die konsumentenschutz-richtlinie anzuwenden, das die beweisführung bei garantieansprüchen neuerdings beim unternehmen liegt und nicht mehr beim kunden. ps. danke für den signaturhinweis! pps. ich sehe grade, dass es seitens des unternehmens bereits ein schuldeingeständnis gegeben hat: "hmm ja da haben sie irgendwie recht" Zitat:
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can we make it?yes we can!btb rendezvous mit der wirklichkeit? http://img174.imageshack.us/img174/5184/gwen7fc.jpg |
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#23 |
Senior Member
![]() Registriert seit: 27.06.2004
Alter: 47
Beiträge: 115
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![]() Danke für den Brieftext. Den Brief gerade eingetütet und werde ihn nachher noch zur Post bringen. Gemeldet hat sich bisher noch keiner. Naja....
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Mitarbeiterführung ist die Kunst den Angestellten so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet... |
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#24 |
Senior Member
![]() Registriert seit: 27.06.2004
Alter: 47
Beiträge: 115
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![]() Tach alle zusammen,
heute hat sich nun endlich ein netter Herr von Alternate bei mir gemeldet. Aber nicht bezüglich des Telefonates letzte Woche sondern auf meinen Brief hin. Er hat wollte mir nochmals ausgiebig die Garantiebedingungen bei Nicht-Komplettsystemen erklären. Da ich aber gerade nichts lieber tat als zu diskutieren und ich ihm wieder versuchte zu erklären, dass es nicht um die 33Euro sondern ums Prinzip ging, gab er schliesslich ein kleines bischen genervt auf und teilte mir mit, das die 33 Euro gutgeschrieben werden und die Sache damit erledigt ist. ![]() Endlich mal wieder ein Erfolg für den Verbraucher. Vielen Dank für die Tipps und vor allem für den Brief, ohne den ich wahrscheinlich derjenige gewesen wäre, der aufgegeben hätte. Ansonsten kann ich Alternate trotzdem empfehlen wegen guter Preise und schnellem Service. Gruss Nils ![]()
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#25 | |
Veteran
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Beiträge: 288
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![]() Zitat:
und was bitte meint der hirsch mit "gutgeschrieben"? d ![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
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#26 |
Senior Member
![]() Registriert seit: 27.06.2004
Alter: 47
Beiträge: 115
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![]() Schön wärs, vielleicht sollte ich mal in mein Kundenkonto schauen.....
Nein, ich verstehe das einfach mal als abgehakt bzw Rechnung gegenstandslos. So, und nun werde ich mich mal ins Cokpit begeben und die beiden IVAO Lotsen bei ihrem Examen quälen Gruss Nils ![]()
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